"In diesem Schreiben wurde bestätigt, dass die Entgegennahme von Darlehen gegen bankenübliche Sicherheiten (Grundpfandsicherheiten) kein erlaubnispflichtiges (Einlagen-)Geschäft nach Paragraf 32 Abs. 1 KWG darstellt", heißt es im Internet. Doch das sollte potenzielle Anleger als Darlehensgeber keinesfalls in Sicherheit wiegen. Denn geldwerte Informationen zur Beurteilung der Bonität der Gesellschaft, die sich vormals Anderson fünfte deutsche Grundwert nannte, liefert der Immobilienanbieter im Internet nicht.

Laut der letzten im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz beträgt das Eigenkapital null Euro. Also lieber Finger weg. MHS