Der Konzern habe einer entsprechenden Entscheidung der Klägeranwälte zugestimmt. Dieser Schritt ermögliche es den Parteien, umfänglicher auf die kürzlich aufgeworfenen Fragen des zuständigen US-Bezirksrichters Vince Chhabria einzugehen. Bayer stehe aber weiter zu dem Glyphosat-Vergleich, mit dem die Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Herbizids beigelegt werden soll.

Welche zeitlichen Auswirkungen der nun angekündigte Schritt auf den Vergleich hat, wollte Bayer nicht sagen. "Vergleiche in Zusammenhang mit derartigen Produkthaftungsklagen sind komplex und können im Verlauf einige Anpassungen erfordern", erklärte der Konzern nur. Chhabria hatte zu Wochenbeginn Zweifel an dem Vergleichsvorschlag für den Umgang mit künftigen Klagen geäußert, der noch seine Zustimmung benötigt. Das Gericht sei skeptisch hinsichtlich der Angemessenheit und Fairness dieses Vorschlags und sei vorläufig geneigt, den Antrag abzulehnen, hatte er erklärt. Dabei geht es um die Vereinbarung für mögliche künftige Klagen, für die innerhalb des Vergleichspakets 1,25 Milliarden Dollar reserviert sind.

Bayer hatte Ende Juni bekanntgegeben, sich im Rechtsstreit wegen des angeblich krebserregenden Unkrautvernichters Roundup mit einem Großteil der Kläger geeinigt zu haben. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt. Für den Vergleich und mögliche künftige Fälle werden insgesamt bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig.

Im Zuge der Vereinbarung soll eine Gruppe möglicher künftiger Kläger gebildet und ein unabhängiges Wissenschaftsgremium eingerichtet werden, das entscheiden soll, ob und zu welchen Mengen Roundup Krebs verursacht.

Chhabria hatte an dieser Vereinbarung aber mehrerer Bedenken geäußert, etwa ob es rechtmäßig sei, die Entscheidung über die Gefahren von Roundup von Richtern und Jurys an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Bayer setzt bei dem Vorschlag darauf, dass das Gremium der Bewertung der weltweiten Regulierungsbehörden folgt. Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft.

rtr