Das Herbizid war in die Schlagzeilen geraten, nachdem eine neue Zusammensetzung nach Aussagen von Landwirten zu erheblichen Schäden an deren Ernte führte. Nach Einschätzung von Experten verflüchtigte sich Dicamba, trieb über die Felder und erreichte so auch Nutzpflanzen, die nicht dagegen gentechnisch gewappnet waren. Das hatte eine Welle von Beschwerden und Klagen ausgelöst.

Dicamba wird außer von Bayer auch von BASF und dem US-Rivalen Corteva hergestellt. Deren Produkte sind von dem Urteil des Berufungsgerichts ebenfalls betroffen. Die EPA erklärte, mit der Erlaubnis, die Dicamba-Bestände noch bis Ende Juli aufbrauchen zu dürfen, würden einige der "verheerenden wirtschaftlichen Folgen" der Entscheidung des Gerichts für die Landwirte abgemildert. In diesem Jahr dürften nach Angaben von Bayer rund 60 Prozent der amerikanischen Sojabohnenpflanzen mit dem auf Dicamba abgestimmten Bayer-Saatgut Xtend gepflanzt werden. Mehrere Farmstaaten der USA hatten nach der Gerichtsentscheidung erklärt, sie würden zunächst weiter den Einsatz von Dicamba erlauben, bis es eine Anweisung der EPA gebe.

Die US-Umweltbehörde hatte Ende 2018 den Einsatz des Unkrautvernichters unter Einschränkungen für zwei weitere Jahre freigegeben. Gegen die Zulassungsverlängerung waren mehrere Umweltschutzorganisationen vorgegangen. Bayer hatte erklärt, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein und weitere Schritte zu prüfen. Gegenwärtig arbeite der Konzern daran, eine neue Zulassung der EPA für seine Dicamba-Produkte für die Pflanzsaison 2021 und darüber hinaus zu erhalten und hoffe, diese bis Herbst zu bekommen.

rtr