Teil der Vereinbarung ist eine Zusage von bis zu zwei Milliarden Dollar von Bayer, für die das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen gebildet hat. Der Rechtsstreit wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat, den Bayer sich mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Monsanto ins Haus geholt hatte, wird damit wie erwartet teurer als zunächst gedacht.
Der Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern hatte sich im vergangenen Juni mit einem Großteil der Glyphosat-Kläger geeinigt und war damals davon ausgegangen, dass für den Vergleich und mögliche künftige Fälle bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig werden. Der Vorschlag zum Umgang mit möglichen künftigen Klagen stand allerdings auf der Kippe, nachdem der zuständige US-Bezirksrichter Vince Chhabria daran Zweifel geäußert hatte. Diese Vereinbarung sah unter anderem die Einrichtung eines unabhängigen Wissenschaftsgremiums vor. Dieses sollte entscheiden, ob und zu welchen Mengen der glyphosathaltige Unkrautvernichter Roundup - der seit der Übernahme von Monsanto zur Bayer-Produktpalette gehört - Krebs verursacht. Bayer zog dann im Juli seinen Antrag auf vorläufige Genehmigung dieser Vereinbarung zurück. Im November räumte der Konzern bereits ein, dass dieser Teil des Vergleichspakets etwa zwei Milliarden Dollar kosten wird und damit mehr als die ursprünglich veranschlagten 1,25 Milliarden.
Bayer hat nun einen Antrag auf vorläufige Genehmigung der neuen Vereinbarung bei Richter Chhabria eingereicht. Die Einigung sieht jetzt einen Fonds vor, aus dem mögliche künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen. Personen, die Roundup verwendet haben und bei denen Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, haben laut der Einigung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 200.000 Dollar.
Geplant ist auch ein wissenschaftliches Beratungsgremium, dessen Erkenntnisse zwar nicht rechtlich bindend sein sollen, die aber in künftige Verfahren als Beweismittel einfließen könnten. Bayer will darüber hinaus eine Genehmigung der US-Umweltbehörde EPA für einen Hinweis auf den Etiketten der Glyphosat-Produkte einholen. Über diesen Hinweis sollen Kunden Zugang zu öffentlichen Studien und Informationen über den Unkrautvernichter bekommen. Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren hatte die EPA selbst verboten, da dies nach ihrer Einschätzung eine falsche Behauptung ist.
Behörden weltweit, darunter die EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. (
rtr