Über die Ökostrom-Abgabe auf selbsterzeugten und genutzten Strom sei eine Einigung erzielt worden, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag. Dies betreffe sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Sie bilden die Masse der Industrie-Kraftwerke, da sie neben Strom auch Wärme für Produktionsprozesse liefern. Gerade für die Chemie- und Stahlindustrie haben sie eine große Bedeutung. Das Wirtschaftsministerium hatte Forderungen der EU-Kommission nach einer stärkeren Beteiligung dieser Anlagen an der Ökostrom-Umlage strikt abgelehnt. Die drohenden Kosten für die Betriebe wurden mit 760 Millionen Euro jährlich beziffert. Das Ministerium hatte daher vor einer "De-Industrialisierung" des Landes gewarnt.

Nach Angaben aus der Industrie hat die Bundesregierung durchgesetzt, dass bestehende KWK-Anlagen auch weiter von der Ökostrom-Umlage befreit bleiben. Bei neuen oder modernisierten Kraftwerken wird - wie auch vom Bund geplant - ab 2017 eine Abgabe von 40 Prozent der Umlage fällig. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will am Dienstag Details der Einigung öffentlich machen.

Eingeschränkt wird den Industrie-Kreisen zufolge auf der anderen Seite jedoch die Subventionierung des Baus neuer KWK-Anlagen, durch den die Industrie zusammen mit dem Umlage-Privileg praktisch doppelt profitierte. Industriebetriebe, die nicht als stromintensiv eingestuft werden, müssen zudem einen höheren Beitrag zur allgemeinen Förderung der KWK leisten.

Die Bundesregierung hatte bereits 2014 nach monatelangem Ringen um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die Ökostrom-Förderkosten die Privilegien für die Industrie weitgehend verteidigt. Allerdings hatte die Kommission Ausnahmen von der Umlage auf den selbst erzeugten Industrie-Strom damals nur für eine Übergangszeit bis 2017 gebilligt. Rund ein Viertel des gesamten von der Industrie verbrauchten Stroms wird in eigenen Kraftwerken erzeugt.

rtr