"Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht", begründete Kartellamtschef Andreas Mundt die Ermittlungen gegen Google Deutschland, Google Irland wie auch den US-Mutterkonzern Alphabet.
Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befasst. "Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen", sagte Mundt. Ein Firmensprecher erklärte, Google werde umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren und alle Fragen beantworten.
Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter ebenfalls auf im Januar in Kraft getretene neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Demnach kann die Behörde eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet. Ein weiterer Facebook-Fall in Zusammenhang mit der Sammlung von Daten bei dem weltgrößten Internetnetzwerks befindet sich gerade vor dem Europäischen Gerichtshof.
rtr