In einer Pressemitteilung hieß es, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds könne nur widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Ein solcher sei gegeben, wenn die weitere Tätigkeit des Vorstandsmitglieds bis zum Ende seiner Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar wäre. Hier sei dies aber nicht der Fall.

Ein Banksprecher erklärte, das Institut nehme die Entscheidung zur Kenntnis. "Die Bank wartet die Urteilsbegründung ab und wird dann die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen."

Der Aufsichtsrat hatte im November 2013 gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter beschlossen, Sieber als Personalchef und Arbeitsdirektor abzulösen. Sein Vorstandskollege Jochen Klösges entging seiner Abberufung mit einem freiwilligen Rückzug. Der Vorstand sollte auf sieben von neun Mitgliedern verkleinert werden, weil die Commerzbank schrumpft und mehr als 5000 Stellen streicht. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste die Commerzbank Sieber wohl wieder einstellen und seinen bis 2017 laufenden Vertrag erfüllen. Commerzbank-Chef Martin Blessing hatte erst in der vergangenen Woche gesagt, er könne sich eher nicht vorstellen, dass Sieber wieder in der Bank arbeite.

Reuters