Weil die fränkische Pralinenmanufaktur
Gelder als Darlehen angenommen
habe, betreibe sie ein Einlagengeschäft
ohne Erlaubnis. Daher muss
das Unternehmen "unverzüglich und
vollständig" die Gelder an die Kapitalgeber
zurückzahlen. Sobald der Erlass
bestandskräftig ist, werden Anleger
so gestellt, als hätten sie sich nicht
an der Finanzierung des Unternehmens
beteiligt. Auf Basis der Genussscheinbedingungen
nahm die Confiserie
Anlegergelder als Darlehen im
Nennwert von 500 Euro je Genussschein
entgegen. Dafür stellte der
Pralinenfabrikant aus dem Frankenwald
einen Coupon von 4,5 Prozent in
Aussicht. Die Mindestanlagesumme
betrug 2000 Euro. Die
alternativ angebotene
"Trüffelzins"-Variante, bei
der Zinsen in Form von Pralinen gezahlt
wurden, ist nicht betroffen.
MHS