Weil die fränkische Pralinenmanufaktur Gelder als Darlehen angenommen habe, betreibe sie ein Einlagengeschäft ohne Erlaubnis. Daher muss das Unternehmen "unverzüglich und vollständig" die Gelder an die Kapitalgeber zurückzahlen. Sobald der Erlass bestandskräftig ist, werden Anleger so gestellt, als hätten sie sich nicht an der Finanzierung des Unternehmens beteiligt. Auf Basis der Genussscheinbedingungen nahm die Confiserie Anlegergelder als Darlehen im Nennwert von 500 Euro je Genussschein entgegen. Dafür stellte der Pralinenfabrikant aus dem Frankenwald einen Coupon von 4,5 Prozent in Aussicht. Die Mindestanlagesumme betrug 2000 Euro. Die alternativ angebotene "Trüffelzins"-Variante, bei der Zinsen in Form von Pralinen gezahlt wurden, ist nicht betroffen.

MHS