Abzulesen sind die Sorgen beispielsweise an den Kursen von Deutscher Bank und Commerzbank. Beide sind in den vergangenen Tagen auf historisch niedrige Werte gefallen. Doch auch mancher Sparer könnte sich zunehmend dafür interessieren, was bei der Insolvenz einer Bank passieren würde.
Den Basisschutz für Sparer und Anleger stellt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro dar (Ehepaare: 200 000 Euro). Die Summe gilt alle Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten eines Kunden bei einem Institut. Für seine Einlagen bei weiteren Instituten genießt dieser Sparer jeweils Schutz in Höhe von weiteren 100.000 Euro. Vorübergehend kann diese Sicherungsgrenze auf 500.000 Euro steigen, um Härtefälle zu vermeiden. Beispielsweise wenn der Kunde kürzlich eine Abfindung seines Arbeitgebers erhalten, sein Eigenheim verkauft oder seine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat. Der erhöhte Schutz gilt allerdings nur binnen sechs Monaten nach Gutschrift der Summe.
Die 100.000-Euro-Grenze gilt in der gesamten EU. Die Bonität eines Landes ist wichtig, denn die Einlagensicherung obliegt den Ländern. Das Land sollte unter Umständen für die Einlagen der Sparer selbst einspringen können.
In Deutschland springt die private Einlagensicherung des Bankenverbands BdB ein, wenn Kunden einer Privatbank - zu denen Deutsche Bank und Commerzbank gehören - mehr als 100.000 Euro durch eine Pleite verloren haben (www.bdb.de). Alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören in Deutschland speziellen Sicherungssystemen an (www.dsgv.de und www.bvr.de). Deren Ansatz besteht darin, Insolvenzen durch Fusionen kranker Banken mit gesunden Instituten beispielsweise aus der Nachbarregion zu verhindern.
Weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch für Aktien und Fondsanteile eine Einlagensicherung gibt. Auf den ersten Blick bedürfen sie keines besonderen Schutzes, denn die Bank muss die verwahrten Papiere jederzeit herausgeben, wenn der Anleger sie dazu auffordert. Selbst im Insolvenzfall kann der Anleger verlangen, dass die Bank die Papiere herausgibt oder das Depot auf ein anderes Institut überträgt. Faktisch kann es jedoch im Fall einer Insolvenz dazu kommen, dass die Bank - beispielsweise wegen des Zusammenbruchs ihres Geschäftsbetriebs - gar nicht in der Lage ist, die für ihre Kunden verwahrten Papiere herauszurücken. Zudem können Banken die Wertpapiere in der Zwischenzeit verpfändet oder verliehen haben, was die Herausgabe ebenfalls erschweren würde. Für diese Fälle gibt es Vorschriften zur Anlegerentschädigung. Ist ein Institut nicht in der Lage, Wertpapiere herauszugeben, sind für Privatanleger lediglich 90 Prozent des Depotwerts - maximal 20.000 Euro - geschützt.
Die Finanzaufsicht Bafin weist auf ihrer Internetseite (www.bafin.de) darauf hin, dass auch Mieter von Bankschließfächern zunächst vor Problemen stehen könnten. Denn schon für den Fall eines Moratoriums - die Vorstufe einer Insolvenz - ordnet die Behörde regelmäßig die Schließung der Bankgebäude für den Kundenverkehr an. Betroffene müssen dann mit ihrem Institut einen individuellen Termin vereinbaren, um Zugang zu ihrem Schließfach zu erhalten.