"Wir haben mit allen Klägern einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, das Verfahren ist damit beendet", erklärte ein Daimler-Unternehmenssprecherin am Freitag. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte mit, sämtliche Klagen seien zurückgenommen worden. Der für 22. Februar angesetzte Entscheidungstermin sei daher aufgehoben. Über die Summe des Vergleichs mit den rund 100 Klägern machten Daimler und das OLG keine Angaben.

Der Rechtsstreit zog sich rund zehn Jahre hin. Dabei ging es um die Frage, ob der Konzern schon vor der Bekanntgabe des Rücktritts am 28. Juli 2005 über Schrempps Absicht hätte informieren müssen. Denn der Daimler-Vorstandschef soll schon am 17. Mai 2005 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper darüber gesprochen haben. Aktionäre, die zwischen Mitte Mai und Ende Juli ihre Daimler-Aktien verkauften, konnten deshalb nicht vom starken Kursanstieg profitieren, den die Bekanntwerden von Schrempps Ausscheiden auslöste.

Das Stuttgarter OLG hatte die ursprünglichen Klagen zurückgewiesen, weil eine veröffentlichungspflichtige Information erst mit dem Beschluss im Aufsichtsrat Ende Juli vorgelegen habe. Der Europäische Gerichtshof war jedoch der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen die Finanzmärkte auch über Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Entscheidung informieren müssen. Der Bundesgerichtshof folgte im Juni 2013 dieser Vorgabe. Das OLG sollte erneut entscheiden.

Der 72-jährige Schrempp war von 1995 bis 2005 Vorstandschef des Stuttgarter Konzerns. Unter seiner Führung übernahm Daimler 1998 den US-Autobauer Chrysler, den Schrempps Nachfolger und amtierender Vorstandschef Dieter Zetsche 2007 wieder verkaufte.

rtr