Geely hat knapp 9,7 Prozent an Daimler für etwa 7,5 Milliarden Euro erworben und ist damit vor dem Staatsfonds von Kuwait größter Anteilseigner.
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hatte davor gewarnt, dass mit einem Vertreter von Geely ein Konkurrent von Daimler Einblick in die Strategie des Unternehmen bekommen könnte.
Unterdessen nimmt die Diskussion um eine mögliche Verschärfunge der Meldepflichten Fahrt auf.
Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss der Bundestages diskutierten nach Angaben von Teilnehmern am Mittwoch darüber, ob die geltenden Transparenzauflagen noch ausreichen. Das Bundeswirtschaftsministerium will nach einem Reuters vorliegenden Bericht prüfen, ob die Vorschriften geändert werden müssen.
Investoren sind dem deutschen Wertpapierrecht nach verpflichtet, ihre Anteile beim Überschreiten der Stimmrechtsschwellen von drei, fünf, zehn Prozent sowie weiterer höherer Schwellenwerte der zuständigen Finanzaufsicht BaFin zu melden. Der Autokonzern Daimler teilte am 23. Februar mit, dass der Unternehmer Li Shufu 9,69 Prozent der Stimmrechte an dem Autobauer erworben hat. Li ist Vorstandschef des Autokonzerns Zhejiang Geely Holding Group. Eine Überschreitung der Schwelle von drei Prozent wurde demnach nicht gemeldet. Allerdings gilt diese Drei-Prozent-Schwelle auch nicht für alle Finanzinstrumente, mit denen ein Investor eine Beteiligung an einem Unternehmen aufbauen kann.
Im Finanzausschuss des Bundestages wurde nach Angaben seines Mitglieds Hans Michelbach (CSU) ein Bericht gefordert, um zu klären, ob den Vorgaben des deutschen Gesetzes Folge geleistet wurde und welche Sanktionsmöglichkeiten es bei Zuwiderhandlungen gebe. Auch den Wirtschaftsausschuss beschäftigte das Thema. Dass formal bei dem Geely-Einstieg bei Daimler alles rechtmäßig gelaufen sei, bejahte die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Kerstin Andreae.
"Die Bundesregierung sagt uns im Augenblick, dass erst einmal alles rechtens war. So schätzen wir das auch ein", sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. Das Problem sei, dass mit der gewählten Kombination aus Aktien-, Options- und Derivate-Geschäften die Meldeschwellen nicht vollständig griffen. "Das ist einfach intransparent", sagte sie. "Deshalb muss gesetzlich nachgesteuert werden." Das "Anschleichen" eines Investors an ein Unternehmen dürfe nicht mehr möglich sein.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits angeregt, zu klären, ob es im deutschen Gesetz Lücken in der Transparenz der Meldepflichten für Beteiligungen gibt.