Damit war der Weg frei für die Finanzierung der Gesetzesbeschlüsse über Hilfen für Firmen, Selbstständige, Kurzarbeiter, von Schulschließungen betroffene Eltern wie auch für Mieter und Krankenhäuser. Der Bundesrat soll das Hilfspaket am Freitag billigen.
Das Finanzvolumen ist enorm: Allein der Nachtragshaushalt sieht neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro vor, davon 55 Milliarden Euro als Puffer für eventuell nötige zusätzliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung. Für Firmen wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aufgelegt im Volumen von 600 Milliarden Euro, der auch staatliche Beteiligungen an in Not geratenen Unternehmen ermöglichen soll. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezifferte das Hilfspaket inklusive aller Kreditgarantien auf etwa 1400 Milliarden Euro.
WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS (WSF): Zentrales Instrument für größere, in Not geratene Firmen ist der Rettungsschirm WSF. 400 Milliarden Euro sieht die Regierung als Garantien vor, mit denen Unternehmen sich am Kapitalmarkt refinanzieren können. Bis zu 100 Milliarden Euro hält sie für direkte Beteiligungen an Unternehmen bereit, auch um unerwünschte Übernahmen von angeschlagenen Unternehmen zu verhindern. Zudem sollen Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro an die KfW durchgereicht werden für Liquiditätshilfen an Firmen. Der Fonds soll Firmen zur Verfügung stehen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, Umsätze von über 50 Millionen und im Schnitt mehr als 249 Beschäftigte. Auch Start-ups sollen nach einer Änderung nun davon profitieren.
HILFE FÜR KLEINSTUNTERNEHMEN: Für Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige sind Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro vorgesehen. Sie werden als Kredite und direkte Zuschüsse als Überbrückungshilfen gegeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen: Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten gibt es eine Einmalzahlung von bis 9000 Euro für drei Monate, bei bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Damit soll die Deckung laufender Betriebskosten ermöglicht werden.
HARTZ-IV-REGELN: Als untere Auffanglinie werden die Voraussetzungen für Leistungen aus der Grundsicherung gesenkt. Vorübergehend werden bei der Antragstellung das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnungsgröße nicht überprüft. Das Arbeitsministerium rechnet "maximal" mit 1,2 Millionen zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften, die Hartz-IV-Leistungen erhalten - vor allem Selbstständige. Die Kosten für sechs Monate werdem auf bis zu 9,6 Milliarden Euro geschätzt.
VERDIENSTAUSFALL ELTERN: Bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas erhalten Eltern einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle, wenn sie für Kinder bis zwölf Jahren keine andere Betreuungsmöglichkeit finden. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wochen gezahlt, gedeckelt bei einem monatlichen Höchstbetrag von 2016 Euro. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der Landesbehörde die Erstattung beantragt. Aber: Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Einrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre, und sie ist befristet bis Jahresende.
RENTNER: Mit der Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro auf 44.590 Euro für Rentner will die Regierung Ruheständler, etwas aus Medizin- und Pflegeberufen, für den Kriseneinsatz reaktivieren.
MIETEN UND DARLEHEN: Mieter und kleine Gewerbetreibende werden mit einem Kündigungsmoratorium geschützt. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, wenn Mieter ihre virus-bedingten Einkommensverluste glaubhaft darlegen. Die Zahlungsverpflichtung der Mieter bleibt aber bestehen. Sie sollen sich unverzüglich um staatliche Unterstützung wie etwa Wohngeld bemühen.
GESUNDHEITSSYSTEM: Krankenhäuser erhalten eine Kompensation für unbelegte Betten, die durch verschobene Operationen für Virus-Patienten freigehalten werden: Pro Tag und Bett vom 16. März bis zum 30. September 2020 pauschal 560 Euro. Einen Bonus von 50.000 Euro erhalten Krankenhäuser für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Für Mehrkosten etwa beim persönlichen Schutz erhalten Kliniken vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro.
ERNTEHELFER LANDWIRTSCHAFT: Saisonkräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage ausüben statt nur 70 Tage. Saisonkräfte, die in Deutschland sind, können so länger hier arbeiten. Kurzarbeiter aus anderen Branchen können als Nebenbeschäftigung auf dem Feld arbeiten, ohne dass ihnen der Zuverdienst vom Kurzarbeitergeld abgezogen wird, sofern es das bisherige Gesamteinkommen nicht übersteigt.
KURZARBEITERGELD: Eine Verordnung zur Ausweitung der Kurzarbeit wurde am Montag vom Kabinett beschlossen, der Bundestag musste nicht mehr zustimmen. Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 2,35 Millionen Beschäftigten, die in diesem Jahr auf Kurzarbeitergeld benötigen und damit Lohneinbußen hinnehmen müssen. Das Arbeitsministerium rechnet mit Mehrkosten in Höhe von 10,05 Milliarden Euro für die Bundesagentur für Arbeit, die ein finanzielles Polster von 26 Milliarden Euro hat.
rtr
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