"Die Deutsche Wohnen teilt die rechtlich Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht", begründete das Unternehmen seine Entscheidung, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. "Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens", erklärt die Deutsche Wohnen. Bereits 2017 habe die Deutsche Wohnen "umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden".
Dieses Vorgehen hat die Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk beim Strafmaß offenkundig honoriert, obwohl sie im März dieses Jahres kaum Änderungen gegenüber dem beanstandeten Stand von 2017 festgestellt habe. Mit Blick auf den zuletzt erzielten Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro hätte sie wegen des "eklatanten Verstoßes gegen die Grundsätze des Datenschutzes" ein Bußgeld von 28 Millionen Euro verhängen können. Wegen der Bemühungen des Konzerns, die beanstandete Praxis, umfangreiche Mieterdaten viel zu lange zu speichern, abzustellen, reduzierte sie das Strafmaß auf besagte 14,5 Millionen Euro. Zu den sensiblen Mieterdaten, die nach Abschluss eines Mietvertrages hätten gelöscht werden müssen, gehören unter anderem Kontoauszüge, Arbeitsverträge sowie Daten zu Steuern und Krankenversicherungen.
Der Konzern, der derzeit etwa 165500 Wohnungen (darunter rund 115000 in Berlin) im Bestand hat, betont in seiner schriftlichen Stellungnahme, "dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind". Die Aktie des Wohnungsunternehmens notierte heute Vormittag im Minus. Sie rutschte von knapp 34 Euro auf unter 33,50 Euro. Das Papier stand seit Bekanntwerden der Pläne des Berliner Senats für einen Mietendeckel im Juni unter Druck, hatte sich zuletzt aber etwas erholt.