Die Vorsitzende Richterin Astrid Nungeßer hatte zuvor an die Bank und die Händler appelliert, sich noch einmal zusammenzusetzen. Für beide Seiten berge eine Fortsetzung des Streits vor Gericht Risiken. Kommt eine Einigung nicht zustande, landet der Fall voraussichtlich am 19. September erneut vor der Kammer. "Ich wünsche gutes Gelingen", betonte Nungeßer.

Das Landesarbeitsgericht ist bereits die zweite Instanz. Die Deutsche Bank war nach einem Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts, wonach die Kündigungen der Mitarbeiter im Februar 2013 nicht rechtens waren, in Berufung gegangen. Seither sind die Fronten verhärtet. Die Händler arbeiten zwar wieder bei der Bank und gehen dort täglich ein und aus. Nach Angaben aus Finanzkreisen sind sie allerdings in anderen Positionen beschäftigt als vorher. Auch das ist ein Streitpunkt.

Dass die von einem Richter moderierten Vergleichsverhandlungen nun zu einem Durchbruch führen, ist daher keineswegs sicher, wie die Anwälte beider Seiten betonten. Christian Hoefs von der Kanzlei Hengeler Mueller, der die Deutsche Bank vertritt, sprach von einem "ergebnisoffenen Prozess". Das Institut halte eine Trennung von den Mitarbeitern weiterhin für erforderlich.

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WER WUSSTE WANN WAS?

Der Fall ist exemplarisch für den Skandal um manipulierte Referenz-Zinssätze wie Euribor und Libor. Großbanken rund um den Globus wird vorgeworfen, in der Vergangenheit an diesen für die Märkte sehr wichtigen Zinssätzen geschraubt zu haben, um Handelsvorteile einzustreichen. Etliche Häuser mussten deshalb schon hohe Strafen an die Regulierer abdrücken. Die Deutsche Bank beispielsweise wurde wegen der Tricksereien im vergangenen Jahr von der EU-Kommission zu einer Strafe von 725 Millionen Euro verdonnert.

Von Bedeutung ist die grundsätzliche Frage, ob die Manipulationen das Werk Einzelner waren oder ob ein ganzes System dahinter stand und es Druck von oben gab. Die Deutsche Bank argumentiert stets mit dem Fehlverhalten Einzelner - so auch im vorliegenden Fall. Sie hatte den vier Euribor-Händlern im Rahmen der Kündigung zwar nicht ausdrücklich vorgeworfen, an den Manipulationen beteiligt gewesen zu sein, aber von "unangemessener Kommunikation" gesprochen. Das Frankfurter Arbeitsgericht schloss sich indes der Sichtweise der Händler an: Die Deutsche Bank selbst habe einen ständigen Interessenskonflikt ihrer Mitarbeiter heraufbeschworen, denn die selben Leute seien sowohl für den Handel mit Derivaten auf Basis des Euribor als auch für die Meldung der Zinssätze zuständig gewesen. Daher seien die Kündigungen unverhältnismäßig.

Die vier Händler hatten vor Gericht den ehemaligen Chef des Devisen- und Geldhandels der Bank, Alan Cloete, belastet. Er habe die internen Untersuchungen des Libor-Falls für beendet erklärt - mit dem Hinweis, dass Investmentbank-Chef Anshu Jain vor seiner Berufung zum Co-Vorstandschef nicht beschädigt werden solle. Die Deutsche Bank bestreitet diese Aussagen Cloetes. Jain trat den Chefposten bei der Bank im Juni 2012 an.

Mit dem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht riskierte die Bank nun, dass weitere pikante Details ans Licht kommen, die Führungskräfte belasten könnten. Neue Zeugen wurden am Freitag aber nicht aufgerufen. Auch die Finanzaufsicht BaFin, die bei der Deutschen Bank eine Libor-Sonderprüfung eingeleitet hat und ihren Abschlussbericht noch in diesem Jahr vorlegen will, beobachtet den Fall intensiv.

Reuters