Immobilien: Der Berliner Senat untersagt für fünf Jahre höhere Wohnungsmieten. Aktien von Deutsche Wohnen und Co setzten ihre Talfahrt fort. Von Bernhard Bomke
Nachdem der Berliner Senat am Dienstag die Ankündigung wahrgemacht hatte, in der Hauptstadt mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre einen Mietendeckel einzuführen, gerieten Wohnungsaktien einmal mehr massiv unter Druck. Die Papiere von Deutsche Wohnen, Vonovia, LEG Immobilien und Ado Properties waren bereits nach dem Bekanntwerden der Deckelpläne am 5. Juni auf Talfahrt gegangen. Nun folgte nach leichter Erholung der nächste Dämpfer.
Die Aktie von Ado Properties, einem Unternehmen, das in Berlin 24 000 Wohnungen hält, verlor in den vergangenen zwei Wochen mehr als 20 Prozent an Wert. Papiere der Deutschen Wohnen, die im Großraum Berlin mehr als 115 000 Wohnungen hat, gaben um mehr als 14 Prozent nach - auf den tiefsten Stand seit Ende Februar 2018. Mit einem Minus von gut sieben Prozent kam Vonovia, der größte deutsche Wohnungskonzern, glimpflicher davon. LEG Immobilien, das sich auf 134 000 Wohnungen in Nordrhein-Westfalen konzentriert, notierte vier Prozent schwächer.
Ausnahme Einliegerwohnung
Der Beschluss des rot-rot-grünen Berliner Senats sieht folgende Eckpunkte vor: Der Mieterhöhungsstopp betrifft alle nicht preisgebundenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Klassische Einliegerwohnungen, also Einzelmietwohnungen im Haus des Vermieters, sind vom Deckel ebenso ausgenommen wie Neubauten und Wohnungen mit Preisbindung. Der Mietenstopp gilt auch für Staffelmietverträge. Insgesamt sind 1,5 Millionen Bestandswohnungen betroffen.
Den Plänen zufolge werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die höhere Mieten abgesenkt werden können. Bei Vermietungen darf höchstens der Satz des Vormieters verlangt werden, sofern dieser die Mietobergrenze nicht übersteigt.
Möchte ein Eigentümer die Monatsmiete nach einer Modernisierung um mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter erhöhen, braucht er die Genehmigung der Investitionsbank Berlin (IBB). Vermieter, die nachweisen, dass sie mit ihrer Wohnung Verluste erwirtschaften, können auf Antrag Mieterhöhungen genehmigt bekommen.
Der Senat will das Landesgesetz zum 11. Januar 2020 in Kraft setzen. Der Mietendeckel soll jedoch rückwirkend seit Bekanntgabe des Beschlusses am vergangenen Dienstag gelten.
Während Verbände der Immobilienbranche Alarm schlagen, der Mietendeckel werde Investoren davon abhalten, in Berlin Wohnungen zu bauen, rät Haus & Grund Berlin Eigentümern, weiterhin die Miete zu erhöhen, wenn sie das wollen. Begründung: Das Gesetz sei noch nicht beschlossen und es werde womöglich gekippt. Bußgelder für Mieterhöhungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes avisiert worden seien, hätten Eigentümer nicht zu befürchten.