Ab dem kommenden Jahr wird die DAB Bank von ihren Kunden Strafzinsen verlangen. Das trifft sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden. Im Unterschied zu anderen Finanzinstituten wird der Strafzins auch nicht ab einer absoluten Höhe der Einlagen, etwa ab 100.000 Euro, fällig. Die DAB Bank, die zur französischen Großbank BNP Paribas gehört, erhebt das sogenannte "Verwahrentgelt" für alle Einlagen auf dem Verrechnungskonto, die 15 Prozent des gesamten Werts überschreiten. Hat eine Kunde etwa einen gesamten Vermögenswert bei der DAB von 100.000 Euro, der sich aus Wertpapieren für 80.000 Euro und einem Guthaben auf dem Verrechnungskonto von 20.000 Euro zusammensetzt, würde er für 5.000 Euro den Minuszins zahlen müssen. Zur Berechnung zieht die DAB einmal pro Quartal die durchschnittlichen Kontensalden und den durchschnittlichen Depotwert heran. Das hat den Vorteil, dass kurzfristig höhere Salden auf dem Verrechnungskonto (etwa durch Wertpapierverkäufe) nivelliert werden. Die erste Belastung erfolgt voraussichtlich im April 2020 für das erste Quartal 2020.
Warum die Zinsen vielleicht nie wieder steigen werden, lesen Sie hier.