Da es sich dabei um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handele, würden die Prognosen für den bereinigten Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) und den bereinigten Konzernüberschuss 2017 nicht beeinflusst.
E.ON bestätige damit die Prognose für das Geschäftsjahr 2017.