Das Gericht entscheidet am 4. Juni, ob die seit 2011 erhobene Abgabe zulässig ist. Nachdem der Generalanwalt im Februar keine Einwände gegen die Brennelementesteuer hatte, könnten die Richter in Luxemburg dieser Empfehlung - wie so oft - folgen. E.ON, RWE und EnBW setzen deshalb auf ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch dies könnte die Steuer noch kippen. Die Konzerne haben bislang für den Betrieb ihrer Atomkraftwerke fast fünf Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt.

EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hatte erklärt, dass die Steuer entgegen der Klage der Konzerne nicht gegen europäisches Recht verstößt. Etwas anderes als eine Bestätigung durch das Gericht wäre eine Überraschung. "Der EuGH folgt in über 80 Prozent der Verfahren den Anträgen der Generalanwälte", erklärte der Energierechtsexperte der internationalen Anwaltskanzlei White & Case, Peter Rosin, der Nachrichtenagentur Reuters. Allerdings habe es immer wieder Ausnahmen gegeben. RWE hat die Hoffnung nicht aufgegeben. "Wir haben natürlich das Plädoyer des EU-Generalanwalts nicht mit Freude vernommen", sagte Finanzchef Bernhard Günther. Das Gericht sei aber nicht daran gebunden.

Auf Seite 2: AKW-STEUER HILFT SCHÄUBLE BEI DER "SCHWARZEN NULL"





AKW-STEUER HILFT SCHÄUBLE BEI DER "SCHWARZEN NULL"

Allein RWE wird bis Ende 2015 nach eigenen Angaben 1,6 Milliarden Euro an Kernbrennstoffsteuer gezahlt haben. E.ON hat bislang 2,3 Milliarden Euro berappt, EnBW 1,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Steuer hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundeshaushalt 2014 die "Schwarze Null" gesichert - eine ausgeglichene Bilanz ohne neue Schulden. Der Streit gehört zu einer Reihe von Klagen, die die AKW-Betreiber gegen die Bundesregierung führen. So fordern etwa E.ON, RWE und Vattenfall für den beschleunigten Atomausstieg Schadenersatz in zweistelliger Milliardenhöhe.

Das Bundesverfassungsgericht strebt im Fall der AKW-Steuer eine Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte an. "Es würde reichen, wenn wir in einem der beiden Verfahren obsiegen, um die Kernbrennelementesteuer entsprechend unwirksam zu machen", betont RWE-Finanzchef Günther. Energierechtsexperte Rosin sieht die Chancen für die Versorger vor dem Verfassungsgericht als größer an. "Denn immerhin haben sowohl das Finanzgericht Hamburg als auch das Finanzgericht München sich verschiedentlich dahingehend geäußert, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes bestünden." Das Gericht in Hamburg habe die Ansicht vertreten, dass es sich um eine formell verfassungswidrige Steuer handele, weil der Bund hier keine alleinige Gesetzgebungskompetenz habe.

Reuters