GESETZESLAGE
Für den Abriss der Kernkraftwerke und die Müllbeseitigung sind die Betreiber verantwortlich. Nach dem Atomgesetz müssen sie eine ausreichende Vorsorge dafür nachweisen. "Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauffolgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrundeliegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen", heißt es in den Gesetz.
HÖHE DER RÜCKSTELLUNGEN
Die Versorger haben Rückstellungen in Höhe von rund 36 Milliarden gebildet. Dabei entfallen auf E.ON 14,6 Milliarden Euro, auf RWE 10,2 Milliarden, auf EnBW 7,7 Milliarden und auf Vattenfall 3,5 Milliarden Euro.
WO STECKEN DIE SUMMEN?
Die Rückstellungen liegen nicht auf den Tages- oder Festgeldkonten der Versorger. Sie sind teilweise in Sachwerten gebunden. Dazu gehören etwa Kraftwerke und Netzgeschäfte. Der Wert dieser Anlagen hat sich aber in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich verringert. Im europäischen Vergleich seien die AKW-Rückstellungen in Deutschland am höchsten, betonen die Versorger.
REICHEN DIE RÜCKSTELLUNGEN AUS?
Die Versorger bekräftigten dies immer wieder. Die Rückstellungen würden jedes Jahr von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert. "Wir leisten darauf auch einen Bilanzeid als Vorstand", sagt RWE-Finanzchef Bernhard Günther. In diesem werde versichert, dass die Höhe den adäquaten Stand der Verpflichtungen, die sich aus der Kernenergie-Entsorgung ergeben, widerspiegele. Kritiker weisen darauf hin, dass der Atommüll Jahrtausende vor sich hin strahlt und eine genaue Kostenschätzung kaum möglich sei.