Wenn dies nicht geschehen sei, könne ein Einzelner die Unanwendbarkeit der Regelung geltend machen, erläuterten die Richter. Damit wäre das deutsche Leistungsschutzrecht wohl unwirksam und faktisch tot.
Seit Juni ist jedoch ein europäisches Urheber- und Leistungsschutzrecht in Kraft, das Deutschland bis 2021 in nationales Recht umsetzen muss. Damit dürfte sich die Einführung einer solchen Regelung letztlich wohl nur verzögern.
Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von ihren Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, den Verlagen dafür eine Vergütung zu zahlen. Er argumentiert, durch die Anzeige der mit den Ursprungsseiten verlinkten Nachrichtentexte würden Nutzer auf die Internetseiten der Verlage gelotst. Damit profitierten auch sie von wachsenden Werbeerlösen, die mit den Nutzerzahlen steigen.
Vor dem EuGH landete das Gesetz zum Leistungsschutzrecht auf Betreiben des Landgerichts Berlin. Dort streiten sich die Verwertungsgesellschaft VG Media, hinter der zahlreiche Verlage stehen, und der US-Technologieriese über die vom Gesetz vorgesehenen Vergütungen. Das Gericht hatte das Verfahren im Mai 2017 ausgesetzt, um vom EuGH klären zu lassen, ob das Gesetz vor seinem Inkrafttreten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.
rtr