Bei Vorstellung des Angebots im Februar hatte die Allianz mitgeteilt, das Angebot namens "Meine Bestellungen" sei bis zum 31. Mai abschließbar. Damals sagte Dirk Steingröver, Vorstand Privatkunden bei der Allianz Versicherungs-AG: "Onlinebestellung und Lieferservices sind für viele unserer Kunden derzeit oft die einzige Möglichkeit, sich und ihre Familien weiter zu versorgen sowie Einkäufe kontaktlos zu tätigen. Mit unserem erweiterten Käuferschutz möchten wir zusätzlich Sicherheit geben."
Versichert bei "Meine Bestellungen" sind alle Sendungen, die der Kunde für den privaten Gebrauch bei gewerblichen Verkäufern bestellt. Das Produkt schützt gegen Risiken wie Betrug, Diebstahl und Beschädigung. Aber auch die Lieferung von mangelhafter Ware oder eine Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigten Rücksendungen sind versicherte Gefahren.
Die Pakete sind auch versichert, wenn sie direkt vor der Wohnungstür oder an einem vereinbarten Ablageort deponiert werden. Das ermöglicht den Kunden laut Allianz das sorgenfreie Erteilen einer Abstellgenehmigung für Pakete und macht die Lieferung konsequent kontaktlos. Erstattet wird im Schadenfall der Kaufpreis bis zu 500 Euro, verderbliche Waren und Wertsachen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Die Kunden können sich für "Meine Bestellungen" selbst registrieren. Dazu geben sie online ihren Namen, Anschrift und die Vertragsnummer eines bestehenden Allianz-Versicherungsvertrags an. Der Versicherungsschutz selbst beginnt dann ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und endet automatisch nach drei Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Allerdings ist solch ein Versicherungsschutz in vielen Fällen nicht notwendig, denn üblicherweise haftet der gewerbliche Verkäufer, wenn etwas schiefgeht. Außerdem gibt es zusätzliche Gratis-Absicherungen über Vermittler (beispielsweise Amazon oder Ebay), über Lieferdienste (beispielsweise DHL, Hermes oder UPS) oder über Bezahldienste (beispielsweise Paypal).
Worin besteht also der Zusatznutzen der Allianz-Offerte? "Sollte der gewerbliche Verkäufer nicht haften und beispielsweise die Rückzahlung verweigern, erhält der Kunde den Kaufpreis", sagt die Konzernsprecherin. So werde dem Kunden eine oft langwierige Auseinandersetzung mit dem gewerblichen Verkäufer erspart. Als konkretes Beispiel nennts iieie sogenannte Abstellgenehmigung, manchmal auch Garagenvertrag genannt. Sie ermöglicht dem Zusteller nach pauschaler Unterschrift oder Online-Genehmigung des Empfängers, auch bei Abwesenheit Pakete am vereinbarten Platz abzustellen, zum Beispiel in der Garage oder neben der Haus- oder Wohnungstür. Das wird vom Lieferanten selbst quittiert, dann gilt das Paket als ordnungsgemäß zugestellt.
"Mit der Abstellgenehmigung geht das Paket und der Inhalt in das Eigentum unserer Kunden über. Damit entfällt beziehungsweise endet die Haftung des Verkäufers, und es entfallen damit auch die rechtlichen Ansprüche. Allerdings sind Treppenhäuser und Eingangsbereiche häufig nicht stark beaufsichtigt und Pakete können schnell und leicht verschwinden. Wird dann das Paket gestohlen, aufgerissen und geplündert oder der Inhalt beschädigt, hat der Kunde durch ,Meine Bestellungen’ einen wirkungsvollen Versicherungsschutz ", betont die Sprecherin.