"Warum du den digitalen Arztbesuch lieben wirst. Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App." So wirbt Ottonova, der sich als erster digitaler Krankenversicherer Deutschlands bezeichnet, um Kunden. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Am Dienstag hat das Landgericht München I entschieden (Az. 33 O 4026/18). Nach dem Urteil, das boerse-online.de vorliegt, muss Ottonova unterlassen, "für ärztliche Fernbehandlung in Form eines digitalen Arztbesuchs zu werben". Eine Urteilsbegründung gibt es noch nicht.
Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale, sagte, nach ihrer Kenntnis handle es sich um das bundesweit erste Urteil in dieser Sache. Nach ihrer Ansicht sind Krankschreibungen per App per se ungesetzlich, dies sei aber nicht Thema des Urteil gewesen. Der Deutsche Ärztetag hatte im vergangenen Jahr die Regeln für die sogenannte Telemedizin gelockert.
Eine Ottonova-Sprecherin sagte, man warte die Urteilsbegründung ab und werde dann eventuelle Rechtsmittel prüfen. Das Unternehmen behalte seine Werbung bis auf weiteres bei. Ottonova-Chef Roman Rittweger erklärte, man werde "auch in Zukunft innovative Formen der Unterstützung unserer Kunden selbst gegen Widerstände in den Markt bringen".