Facebook hatte 2010 sein Geschäft außerhalb Nordamerikas in Irland angesiedelt, wo die Steuerlast deutlich niedriger ist. Dabei gingen an die irische Tochter die entsprechende Nutzerprofile. Es wurde aber auch die "Online-Plattform" übertragen, auf der die Nutzer kommunizieren. Außerdem wurde vereinbart, die Kosten der Entwicklung dieser Plattform zu teilen.
Es ist kein ungewöhnlicher Schritt, die Rechte an geistigem Eigentum nach Irland zu verlagern - dann kann dort ein Teil der weltweiten Einnahmen günstiger besteuert werden. Unter anderem auch Apple griff zu einem ähnlichen Modell.
Im Fall von Facebook sei die US-Steuerbehörde allerdings auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen zu der Einschätzung gekommen, dass die Bewertung der verlagerten Bereiche "problematisch" gewesen sei, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Facebook hatte eine Unternehmensberatung damit beauftragt, den Wert festzulegen. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Bewertung zu niedrig angesetzt worden sei, um Steuern zu sparen. Das könnte nicht nur die Steuerlast für 2010 beeinflussen, sondern auch für andere Jahre.
Das Justizministerium will das Unternehmen durch eine gerichtliche Anordnung zwingen, bei der 2013 eingeleiteten Untersuchung des Finanzamts zu kooperieren. Demnach wollen die Ermittler unter anderem besser verstehen, wie die Nutzer und die Plattform bewertet wurden. Wie aus den bereits am Mittwoch eingereichten Gerichtsunterlagen hervorgeht, soll Facebook unter anderem diverse angeforderte Unterlagen zur Buchführung nicht herausgegeben haben, zuletzt sei eine Frist dafür am 17. Juni verstrichen. Die Ermittler haben nur noch Zeit bis zum 31. Juli - dann verjähren die Vorwürfe. Deswegen zogen sie auch vor Gericht, um die Unterlagen doch noch zu bekommen.