Es war schon eine faustdicke Überraschung: Ein US-Bezirksrichter in Washington weist die Klage des amerikanischen Kartellwächters, der Federal Trade Commission (FTC), gegen Facebook wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in erster Instanz zurück. Die Vorwürfe gegen den weltgrößten Social-Network-Konzern samt seiner Töchter, dem Messengerdienst Whatsapp und dem Netzwerk Instagram, seien rechtlich unzureichend, aus ihnen gehe nicht hervor, dass Facebook ein Monopol betreibe.

Die Aktie von Facebook stieg danach auf ein Allzeithoch, der Börsenwert überschritt zum ersten Mal die Eine-Billion-Dollar-Marke. Chef Mark Zuckerberg zeigte sich glücklich, dass das Urteil "die Mängel der Klage" berücksichtige. "Wir konkurrieren jeden Tag fair um die Zeit und die Aufmerksamkeit unserer Nutzer", so der Facebook-Chef.

Für die Wettbewerbshüter unter der neuen FTC-Chefin Lina Khan, die im Juni ihren Job antrat und sich fest vorgenommen hat, die Dominanz der großen US-Techs zu brechen, sowie die 46 Bundesstaaten, die ebenfalls klagten, ist es eine schwere Schlappe. Richter James Boasberg lehnte zwar das Argument von Facebook ab, dass Einwände gegen die Rolle von Whatsapp und Instagram nicht zulässig seien, weil die Übernahmen durch Facebook damals von der FTC akzeptiert wurden.

FTC sticht nicht

Sein Kernpunkt aber lautete: Die Kläger hätten nicht darlegen können, dass Facebook und seine Töchter tatsächlich auf die von der FTC unterstellten 60 Prozent und mehr Marktanteile bei sogenannten "Personal Social Networking" (PSN-)Diensten kämen. "Die Beschwerde enthält nichts als den blanken Vorwurf eines solchen Marktanteils", so der Richter. Das Argument könnte womöglich in einem Fall betreffend einen traditionellen Gütermarkt bestehen, in dem es um bezahlte Güter und daraus entstandene Umsätze gehe.

Das sei hier aber nicht der Fall, die angebotenen Dienste seien kostenlos und, so sinngemäß, nicht klar genug abgrenzbar. Die FTC habe nicht darstellen können, wie sie auf den Marktanteil gekommen sei, und auch keine historischen Daten hierzu vorgelegt. Dieser Mangel sei jedoch behebbar, weshalb nicht der gesamte Fall zurückgewiesen werde.

Jetzt muss die FTC unter Chefin Khan die Klage ändern und bis zum 29. Juli neue Argumente einreichen. US-Rechtsexperten äußerten sich skeptisch zum weiteren Verlauf. Die FTC und die Bundesstaaten hätten sicher ihre besten Leute auf das Thema angesetzt und sie wurden "im frühesten Stadium" abgeschmettert, sagte etwa US-Rechtsprofessor William Kovacic, ein ehemaliger FTC-Vorsitzender. Es deute viel darauf hin, dass Klagen gegen die Digitalkonzerne damit noch komplexer würden.

Manche Juristen sprechen bereits davon, dass der Druck steige, das US-Kartellrecht zu ändern, um wettbewerbsrechtlich gegen digitale Geschäftsmodelle Erfolg zu haben. "Das ist ein Signal, dass die Gesetze nicht gut genug sind", sagte etwa Herbert Hovenkamp von der University of Pennsylvania dem "Wall Street Journal".

Höhenflug: Die Aktie stieg auf einen neuen Rekordkurs. Charttechnisch ist das ein starkes Kaufsignal. Prozessrisiken bleiben. Riskant.

Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 345,00 Euro
Stoppkurs: 240,00 Euro