Der Anbieter kaufte unter anderem Lebensversicherungen auf. Im Gegenzug versprach er, den Rückkaufswert der Policen in einer Einmalzahlung nach sieben Jahren oder in monatlichen Raten innerhalb von zehn Jahren abzustottern, und gewährte somit eine Art Nachrangdarlehen. Doch für solche Einlagengeschäfte hätte der Anbieter laut Kreditwesengesetz die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) benötigt. Diese wurde aber nicht erteilt, vielmehr gab die Bafin die Weisung, Flexlife Capital abzuwickeln. Allerdings ist der Verwaltungsakt noch nicht bestandskräftig. Trotzdem stellte der Anbieter im Mai 2013 "bis zur Klärung der Angelegenheit mit der Bafin" die Ratenzahlungen ein und schob damit die Schuld auf die Bafin. Nun stellte die Bafin klar: Flexlife Capital werde nicht daran gehindert, "ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachzukommen, solange die Vollziehbarkeit des Bescheids ausgesetzt ist". Für Anleger ist dieses Schwarze-Peter-Spiel von Aufsicht und Anbieter wenig hilfreich. Sie können bestenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen. Tipp: Wer Policen verkaufen will, sollte das über Ankäufer tun, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlage im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) sind.

MHS