"Wir brauchen deshalb jetzt eine Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, die bis Ende 2021 gilt", betonte der Finanzvorstand des Chemiekonzerns BASF. Mit einem Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unterstreichen 60 Vorstände börsennotierter Unternehmen ihr Anliegen. Weil bei Hauptversammlungen in der Regel Tausende Menschen zusammenkommen, hatte der Gesetzgeber wegen Corona in diesem Jahr erstmals erlaubt, die jährlichen Aktionärstreffen auch online durchzuführen.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte der dpa, man prüfe derzeit, ob die Regelung "angesichts der fortbestehenden Pandemie-Situation" verlängert werden solle. "Die Entscheidung wird in absehbarer Zeit getroffen und öffentlich gemacht werden."
Von der im März beschlossenen und zunächst auf dieses Jahr befristeten Ausnahmeregelung machten zahlreiche Unternehmen Gebrauch. Das Aktieninstitut in Frankfurt weist zum Beispiel darauf hin, dass 28 der 30 Konzerne im Deutschen Aktienindex für ihre Hauptversammlung den digitalen Weg wählten. Die anderen beiden Dax (DAX 30)-Unternehmen hatten bereits im Februar Präsenzhauptversammlungen abgehalten - also noch bevor die Corona-Krise in Deutschland voll durchschlug.
Mehr als ein Dutzend börsennotierter Unternehmen in Deutschland müssen nach Angaben des Aktieninstituts aufgrund eines abweichenden Geschäftsjahres bereits in den ersten beiden Monaten 2021 eine Hauptversammlung durchführen - unter anderen Infineon, Siemens, thyssenkrupp und TUI. Darum brauche es rasch Klarheit über das Verfahren.
Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Aktionärsvertreter hatten vor einer Beschneidung von Aktionärsrechten in dem digitalen Format gewarnt. Denn die Anteilseigner treffen bei einer Hauptversammlung wichtige Entscheidungen: unter anderem, was mit dem Gewinn passieren soll, und wer ein Unternehmen als Aufsichtsrat kontrolliert./ben/DP/jha