Einfach exzellente Fonds zu kaufen, garantiert noch keinen Gewinn. €uro erläutert Schritt für Schritt, wie und wo Sie Top-Fonds günstig kaufen und so ein Vermögen aufbauen können. Von Jörg Billina, Ralf Ferken, Stephan Haberer und Stefan Rullkötter
1. Schritt: Kassensturz
Bevor Sie investieren, sollten Sie klären: "Wie viel kann ich investieren?" Unser Rat: Seien Sie bei Ihrem Kassensturz ehrlich. Rechnen Sie konservativ und planen Sie Sicherheitspuffer ein. Für Notfälle sollten drei bis sechs Nettomonatsgehälter sofort verfügbar sein.
Und: Investieren Sie nicht all Ihr Geld an der Börse, sondern nur so viel, dass Sie auch dann ruhig schlafen können, wenn die Börsenkurse kräftig fallen. Zudem sollten Sie nie Geld an der Börse anlegen, das Sie in näherer Zukunft benötigen.
2. Schritt: Depotstruktur
Und wie sollte Ihr Depot nun am besten strukturiert sein? Wie groß sollte der Aktien-, Anleihe-, Immobilien- und Rohstoffanteil sein? Ausschließlich auf Anleihen bester Bonität zu setzen, bringt derzeit keine Rendite; nur in Aktien zu gehen, raubt manchen den Schlaf. Viele fühlen sich mit einer Aufteilung des verfügbaren Kapitals in 50 Prozent Aktien, 20 Prozent (Bundes-)Anleihen, 20 Prozent Immobilien und zehn Prozent Cash recht wohl. Überlegen Sie, welche Mischung zu Ihnen passt.
Beachten Sie dabei, dass sich Aktienkurse auch mal auf breiter Front halbieren können. Steckt die Hälfte Ihres Geldes in Aktien, beträgt in diesem Fall Ihr Verlust - bezogen aufs Gesamtdepot - 25 Prozent. Falls Sie sich damit unwohl fühlen: einen niedrigeren Aktienanteil wählen.
3. Schritt: Wertpapiere
Nächste Frage: Einzelwerte oder Fonds? Klar, mit Einzelwerten kann man schnell viel Rendite machen. Doch Investitionen in ein paar Einzelwerte sind deutlich riskanter als Investitionen in viele verschiedene Werte, wie sie etwa in Fonds oder ETFs stecken. Für den langfristigen Vermögensaufbau empfiehlt es sich daher, den Großteil des Depots mit Fonds oder ETFs zu bestücken und aussichtsreiche Einzelwerte - egal ob Aktien oder Anleihen - lediglich beizumischen.
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4. Schritt: Investieren
Und weiter geht’s: aktiv gemanagte Fonds oder ETFs, also Fonds, die einfach einen Index nachbilden? Für passive Indexfonds, so ein anderer Name für ETFs, spricht: Sie bringen immer die gleiche Rendite wie der zugrunde liegende Index, abzüglich der ETF-Kosten. Doch die sind deutlich geringer als bei aktiv gemanagten Fonds. ETFs auf große Indizes gibt es bereits zu jährlichen Kosten unter 0,1 Prozent. Andererseits kann ein ETF nie mehr Plus machen als der Index. Doch auch bei den aktiv gemanagten Fonds gelingt es nur einigen Fondsmanagern, ihre Benchmark - beispielsweise den S & P 500 - über Jahre zu schlagen. Selbst wenn dies keine Garantie für die Zukunft ist, in Fonds dieser Manager zu investieren, kann lohnen.
ETFs und Fonds lassen sich also durchaus mischen. Die Frage ist, wo investiert man besser in ETFs, wo in aktiv gemanagte Fonds? Generell gilt, dass große Märkte wie die USA, Europa oder gleich die ganze Börsenwelt recht effektiv durch ETFs abgedeckt werden können; kleinere Märkte, spezielle Branchen oder besondere Anlagestile über aktiv gemanagte Fonds mit exzellenten Managern.
Eine weitere Möglichkeit, Top-Fonds zu finden, ist die €uro-FondsNote. Sie bewertet Fonds mit Noten von 1 ("ausgezeichnet") bis 5 ("ungenügend"). Maßgeblich für die Benotung ist zum einen, wie erfolgreich der Fonds in den vergangenen vier Jahren investierte, zum anderen, wie stark der Wert der Fondsanteile schwankte. Dabei macht die Rendite 75 Prozent und die Volatilität 25 Prozent der Wertung aus. Wer hier Fonds mit €uro-FondsNote 1 oder 2 wählt, weiß, dass diese bisher richtig gut waren. Bei ETFs sollten Sie es vermeiden, auf unbekannte Indizes oder auf Indizes mit recht wenigen Werten zu setzen. Bei- spiel: Um Europa abzudecken, wählen Sie besser keinen ETF auf den Euro Stoxx50. Dieser umfasst lediglich 50 Werte, die zudem allesamt aus der Eurozone stammen. Die bessere Alternative: ETFs auf den Stoxx Europe 600 - dieser enthält 600 verschiedene Aktien aus ganz Europa. Oder ETFs auf den MSCI Europe mit rund 450 Werten.
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5. Schritt: Das Depot
Erst wenn die Depotstruktur grundsätzlich feststeht und Sie "Ihre" Fonds und ETFs bereits vorausgewählt haben, sollten Sie sich nach einer Depotbank umsehen. Dabei ist grundsätzlich zu klären: Wie soll das Depot geführt werden? On- oder offline? Wir empfehlen informierten Anlegern wie den €uro-Lesern Onlinedepots. Hauptgrund: Onlinedepots sind viel günstiger als Depots bei Filialbanken. Diese verlangen oft noch immer ein Prozent des Depotvolumens als jährliche Depotgebühr. Viele Onlinebroker berechnen dagegen überhaupt keine Depotgebühr. Und wenn, dann ist sie deutlich niedriger und lässt sich meist recht einfach vermeiden.
Zudem gibt es bei den meisten Onlinebrokern beim Kauf vieler Fonds über die Fondsgesellschaft einen mehr oder minder großen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, auch Agio genannt. Dieser ist ein noch größerer Renditekiller als die Depotgebühr, insbesondere wenn Sie Ihr Fondsdepot regelmäßig umschichten. Viele Onlinebroker bieten Fonds auch ganz ohne Agio an.
Um Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, bei welchem Onlinebroker Sie Ihr Depot eröffnen, haben wir in der Tabelle unten jeden der 13 vorgestellten Onlinebroker kurz bewertet. Die Bewertung bezieht sich dabei ausschließlich auf Angebot und Kosten bei Fonds und ETFs und ist keine Beurteilung des jeweiligen Gesamtangebots.
Doch auch Sie selbst sollten die Angebote der Onlinebroker auf deren Webseiten studieren. Achten Sie darauf, welche Ihrer Wunschfonds welcher Broker ohne Agio anbietet oder darauf zumindest möglichst viel Rabatt gewährt. Gibt es einen Anbieter, bei dem all Ihre Wunschfonds ohne Agio erhältlich sind, ist es sinnvoll, bei diesem das Depot zu eröffnen.
Oder Sie gehen zu einem der vielen InternetFondsdiscounter wie AAV Fondsvermittlung.de. Diese vermitteln Depots bei Fondsbanken wie Ebase, FIL Fondsbank, Fondsdepotbank oder der Fondsplattform der Augsburger Aktienbank, die alle auf den Fonds und ETF-Handel spezialisiert sind. Zwar wird hier fast immer Depotgebühr fällig, jedoch beträgt sie höchstens 60 Euro im Jahr.
Zudem gibt’s beim Agio aktiv gemanagter Fonds deutlich mehr Rabatt als bei vielen Onlinebrokern. Wollen Sie mittels Fonds oder ETF Sparplänen Vermögen auf bauen, sollten Sie sich das jeweilige Angebot der Onlinebroker auch darauf hin anschauen und vor Depoteröffnung klären, ob es bei Sparplänen auf "Ihre" Fonds und ETFs kostenlose Angebote gibt oder ob wenigstens Rabatt drin ist. Falls nicht, bieten sich wieder Fondsdiscounter an. Bei ihnen - respektive den dahinterstehenden Fondsbanken - ist das Angebot an rabattierten Fondssparplänen deutlich größer. Je nach Fondsbank sind rund 4300 bis mehr als 10 000 aktiv gemanagte Fonds sparplanfähig. Und noch besser: Je nach Vermittler gibt es meist auch bei Fondssparplänen Tausende von Fonds ohne Agio.
Nachteil der Fondsdiscounter: Hier lassen sich lediglich Fonds und ETFs handeln, und das meist nur über die Investmentgesellschaften. Wollen Sie neben Fonds und ETFs auch in andere Wertpapiere investieren, benötigen Sie ein zweites Depot. Auch hier müssen Sie wieder entscheiden, ob Sie das wollen oder nicht, aber das kennen Sie ja inzwischen.
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Fonds optimal steuern
Mit der im vergangenen Jahr reformierten Investmentsteuer haben sich die Spielregeln für Fondsanleger geändert. Die Grundsätze und wichtigen Ausnahmen im Überblick
Steuern auf Anlegerebene.
Auf Kursgewinne und Ausschüttungen von Investmentfonds müssen Anleger grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer; je nach Bundesland sind das acht oder neun Prozent. Daraus ergibt sich für die Fondserträge von Anlegern eine Gesamtsteuerbelastung von maximal 27,99 Prozent. Depotbanken fungi ren als Zahlstellen des Fiskus und führen sämtliche Abgaben auf Kapitalerträge an die zuständigen Finanzämter ab. Anleger müssen also nicht selbst tätig werden.
Freistellungsauftrag.
Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro Alleinstehende, 1602 Euro zusammen veranlagte Partner) können Anleger Fondserträge per Freistellungsauftrag von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Er ist auch auf mehrere Institute aufteilbar.
Günstigerprüfung.
Wer zweifelt, ob für ihn die 25prozentige Pauschale oder der Grenzsteuersatz auf Basis des Gesamteinkommens vorteilhafter ist, kann in der Steuererklärung eine "Günstigerprüfung" beantragen. Das Finanzamt muss dann die für Steuerzahler vorteilhaftere Konstellation berücksichtigen.
Steuern auf Fondsebene.
Bei Investmentfonds werden seit 2018 auf Fondsebene 15 Prozent Körperschaftsteuer abgezogen, wenn sie deutsche Dividenden kassieren. Bei Erträgen aus deutschen Immobilien sind es 15,875 Prozent.
Teilfreistellungen.
Zum Ausgleich werden Ausschüttungen und Verkaufsgewinne auf Anlegerebene teilweise freigestellt. Bei reinen Aktienfonds sind es 30 Prozent. Bei Mischfonds, die mindestens 51 Prozent in Aktien anlegen, erhalten Anleger ebenfalls 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei. Bei Mischfonds mit wenigstens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds zahlen Anleger auf 60 Prozent der Erträge keine Abgeltungsteuer. Haben diese einen Anlageschwerpunkt im Ausland, werden 80 Prozent freigestellt.
Altfondsanteile.
Der rechtliche Bestandsschutz für alle vor 2009 gekauften Fonds ist seit dem vergangenen Jahr aufgehoben. Nur Gewinne aus Altfonds, die bis 31. Dezember 2017 realisiert wurden oder als Buchgewinne bis zu diesem Stichtag aufgelaufen sind, bleiben in jedem Fall steuerfrei. Verkaufsgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 angeschafft wurden und ab 1. Januar 2018 neu entstehen, bleiben immerhin bis zu einem Betrag von 100 000 Euro steuerfrei.
Auslandsfonds.
Wer thesaurierende Auslandsfonds im Depot hat, die Dividenden und Zinsen nicht ausschütten, sondern im Fondsvermögen anlegen, muss die Daten nicht länger händisch in seine Steuererklärung einfügen. Der Eintrag der jährlichen Erträge in der Anlage KAP ist ab dem Steuerjahr 2018 nicht mehr nötig, weil die deutsche Abgeltungsteuer nun auch auf Erträge thesaurierender Auslandsfonds abgeführt wird.
Fondssparpläne I.
Sie werden steuerlich nicht als ein einheitliches Geschäft behandelt, sondern jede Sparrate als einzelner Kauf. Viele Fondssparer investieren langfristig über Sparpläne und haben im Depot noch Fondsanteile, die sie bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworben haben. Wer diese "Altbestände" verkauft, streicht Kursgewinne für Altfondsanteile, die bis zum 31. Dezember 2017 aufgelaufen sind, steuerfrei ein. Für nach diesem Stichtag neu entstandene und entstehende Kursgewinne dieser Anteile gilt ebenfalls der Steuerfreibetrag von 100 000 Euro. Die laufenden Erträge eines Investmentfonds, etwa Dividenden oder Zinsen, müssen Fondssparer dagegen jährlich versteuern, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem sie die Anteile erworben haben.
Fondssparpläne II.
Beim Verkauf von Fondsanteilen gilt die FifoMethode ("First in, first out"). Wird ein Teil des Sparplans aufgelöst, gelten zunächst die am Anfang des Vertrags gekauften Anteile als verkauft. Dies ist seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 für viele Anleger nachteilig, da zunächst die dem alten Recht unterliegenden Anteile und erst danach die nach 2009 erworbenen Anteile veräußert werden, bei denen Wertzuwächse stets steuerpflichtig sind. Getrennte SparplanDepots für Altfonds und für nach 2009 gekaufte Fondsanteile sind ein möglicher Ausweg, um steuerfreie Kursgewinne zu konservieren.
Auf Seite 6: Vorabpauschale
Vorabpauschale.
Zum Jahresanfang 2019 wurden Anleger von thesaurierenden Investmentfonds, die 2018 keine oder kaum Erträge ausgeschüttet haben, erstmals besteuert. Die sogenannte Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestbetrag, der von der Finanzverwaltung anhand des geltenden Zinsniveaus (0,87 Prozent pro Jahr) jährlich neu festgelegt wird. Die Höhe der Vorabpauschale errechnet sich aus dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn 2018, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Sie beträgt 0,609 (0,87 x 0,7) Prozent des Fondsrücknahmepreises vom Beginn des Jahres 2018. Die Vorabpauschale fällt aber nur dann an, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung aufweist. Ist er im Minus, entfällt sie. Bei späterem Verkauf des Fonds verrechnet die Depotbank Vorabpauschalen automatisch mit dem echten Veräußerungsgewinn. So wird vermieden, dass Anleger doppelt besteuert werden.
Steuerabzug vermeiden
Anleger können den Einbehalt der Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds in vielen Fällen abwenden
Fondserträge freistellen
Eine Möglichkeit für Fondsanleger, den Steuerabzug zu verhindern, ist ein Freistellungsauftrag
in ausreichender Höhe. Solange der Sparerpauschbetrag (801 Euro Alleinstehende, 1602 Euro zusammen Veranlagte) nicht ausgeschöpft ist, führen Depotbanken Vorabpauschalen nicht ab. Wer noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung 2019 zurückholen.
NV-Bescheinigung beantragen
Auch durch eine Nichtveranlagungs(NV)Bescheinigung kann der Abzug der Vorabpauschale vermieden werden. Sie ist beim Finanzamt zu beantragen und gilt für maximal drei Jahre, wenn Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen und die steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt so gering sind, dass der Grundfreibetrag (9168 Euro Alleinstehende, 18 336 Euro zusammen Veranlagte) nicht überschritten wird.
Anteilsverkäufe ausgleichen
Die Vorabpauschale dürfen depotführende Stellen direkt vom Verrechnungskonto des Kunden abbuchen. Besteht das Depot bei einer Fondsgesellschaft, ist zum Abführen der Steuern auch ein Anteilsverkauf möglich. Das ist ärgerlich, wenn die Fonds zuvor mit Ausgabeaufschlag gekauft wurden. Die abgezogenen Beträge können bei einigen Gesellschaften kostenlos wiederangelegt werden.