Im Streit um einen Verzicht auf Rückerstattung weist das Landgericht Stuttgart eine Verbraucherklage ab. Von Simone Gröneweg
Beim Streit um die Erstattung von Kontogebühren haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Stuttgart eine Schlappe einstecken müssen. Das Gericht wies eine Klage gegen die Volksbank Welzheim ab (Az. 34 O 98/21 KfH).
Die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg richtete sich gegen die Kontokündigung eines Kunden, der zuvor unter Berufung auf ein höchstrichterliches Urteil Gebühren von der Volksbank zurückverlangt hatte. Zum Hintergrund: Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine gängige Praxis der Banken hierzulande gekippt (Az. XI ZR 26/20). Im Ergebnis können Kunden sich ungerechtfertigte Erhöhungen von den Geldhäusern zurückholen.
Die Volksbank Welzheim hatte etwa 7000 Kunden vorgeschlagen, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten und dafür das Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro pro Monat weiterführen zu können. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer. Die zogen vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage nun allerdings ab. Banken hätten ein Recht, Kunden zu kündigen, wenn die den Geschäftsbedingungen nicht zustimmten.
"Wie das Gericht die Auffassung begründet, bleibt abzuwarten. Aber wir bleiben dran, werden in Berufung gehen und sind zuversichtlich, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht aufgehoben wird", sagt der Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. Der Fall dürfte sich also noch durch weitere Instanzen ziehen.