Baut, kauft oder saniert jemand ein Haus oder eine Wohnung, hat er nicht nur mit großen Plänen, sondern auch mit hohen Kosten zu tun. Die Förderbank KfW vergibt Darlehen und Zuschüsse, um die Besitzer zu entlasten. Den Austausch einzelner Heizungen bezuschusst seit Jahresbeginn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Baukindergeld

Um junge Familien gezielt zu unterstützen, hat der Gesetzgeber 2018 das Baukindergeld eingeführt. Die Förderung richtet sich an Alleinstehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit mindestens einem Kind. Voraussetzung: Sie schaffen sich erstmals eine Immobilie an und wohnen selbst darin. Ob es sich um ein neu gebautes Einfamilienhaus oder eine gebrauchte Wohnung handelt, spielt keine Rolle.

Auf der Internetseite der Förderbank KfW kann man das Geld im Zuschuss- portal beantragen. Das muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug geschehen. Pro Kind gibt es jährlich 1200 Euro, und zwar zehn Jahre lang. Der Gesetzgeber hat aber Gehaltsgrenzen gezogen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro liegen, wenn in der Familie ein Kind lebt. Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Für Neubauten gibt es den Zuschuss, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Wer eine fertige Immobilie kauft, muss darauf achten, dass der notarielle Kaufvertrag innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurde. Die KfW nimmt Anträge noch bis Ende 2023 entgegen.

Wohneigentum

Die KfW unterstützt nicht nur Familien, wenn sie sich eine eigene Immobilie anschaffen. Sie fördert generell den Erwerb von Wohneigentum mit zinsvergünstigten Darlehen. Das geschieht mit dem Programm 124 (siehe untenstehende Tabelle). Es ist nur an wenige Bedingungen geknüpft. So spielt keine Rolle, ob die Immobilie alt oder neu, renovierungsbedürftig oder einzugsfertig ist. Es existieren keine Einkommensgrenzen. Verbraucher erhalten die Darlehen grundsätzlich über eine Bank.

"Da der Kredit nicht als Fremdkapital zählt, sind die Banken in der Regel bereit, die Darlehen zu vermitteln", weiß Andrea Blömer, Baubegleiterin für den Verband Privater Bauherren (VPB). Stefan Ollendorf, Produktmanager für wohnwirtschaftliche Programme bei der KfW, betont: "Ein Vergleich der Angebote von verschiedenen Instituten lohnt sich. Oft wird die Gesamtfinanzierung günstiger, wenn ein KfW-Darlehen eingebunden wird."

Energieeffizienz

Da die Wohngebäude in Deutschland sparsamer und effizienter werden sollen, hat der Staat die Förderungen (Programm 153) für sogenannte KfW-Effizienzhäuser erheblich aufgestockt. Bei diesen Bauten liegt der Energieverbrauch gemäß der Energieeinsparverordnung unter der zulässigen Grenze für Neubauten. Die maximale Höhe der Förderdarlehen wurde auf 120.000 Euro angehoben. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse bis zu 30.000 Euro. "Die Förderungen fallen umso höher aus, je weniger Energie ein Haus verbraucht", erklärt Ollendorf das Förderungsprinzip.

Das Dach ist undicht und an den Fenstern zieht es - wer in einem älteren Haus wohnt, kennt solche Probleme. Mancher schiebt die Sanierung aus Kostengründen auf. Die Programme 151/152 und 430 unterstützen Eigner, die eine ältere Immobilie energetisch auf Vordermann bringen wollen.

Die Programme sind für Wohngebäude gedacht, deren Bauantrag oder deren Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurden. Dabei gibt es Kreditvarianten, aber auch Investitionszuschüsse. Deren Höhe richtet sich wie beim Neubau nach dem angepeilten Effizienzstandard. "Die Anforderungen an die Effizienzhäuser sind hoch", sagt Andrea Blömer vom VPB. Als Hauseigentümer müsse man schauen, was in der Immobilie umsetzbar sei. Falls der Antragsteller keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstrebt, fördert die Bank auch Einzelmaßnahmen. Dazu gehören etwa die Dämmung von Wänden und Dächern.

Heizung tauschen

Veraltete Ölheizungen blasen viel Kohlendioxid in die Luft. Die Bundesregierung will das ändern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat seit Jahresbeginn die gesamte Förderung für Einzelmaßnahmen bei Heizungen übernommen. "Das war eine recht spontane Änderung für die meisten Energieberater", erzählt Expertin Blömer. Beim Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" zahlt das Bafa 20 bis 45 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Auf bafa.de sind Listen mit Modellen zu finden, für die es Geld gibt.

Auch in diesem Bereich gilt das Prinzip: Je besser die Klimabilanz der neuen Heizung, desto höher fällt die Förderung aus. "Allerdings sind einige geförderte Anlagen auch sehr teuer", gibt Blömer zu bedenken. Wer den Zuschuss beantrage, dürfe keine Fehler machen. "Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, müssen beide im Antrag stehen", nennt sie ein Beispiel. Ansonsten verliere man den Anspruch auf den Zuschuss.

Energieberatung

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt, was die Suche nach Experten erschwert. Hilfe gibt es im Internet. Qualifizierte Fachleute sind unter energie-effizienz-experten.de zu finden. Wer eine KfW-Maßnahme plant, muss sich an einen KfW-Sachverständigen wenden. "Deren Qualifikationen werden regelmäßig überprüft", betont Blömer. Was eine Beratung kostet, hängt von der Größe der Immobilie und den Leistungen ab. Das Bafa bezuschusst die Beratung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden maximal 1300 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 1700 Euro gewährt. "Am besten macht man eine allgemeine Beratung und lässt das Haus komplett checken", rät Blömer. Im Anschluss könne man Experten für einzelne Gewerke suchen.

Steuern sparen

Wer seine alte Heizung gegen eine neue tauscht, kann alternativ zum Bafa-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. Auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden bis Ende 2029 gefördert. 20 Prozent der Ausgaben können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 Euro. Interessierte sollten bedenken, dass für die Maßnahmen technische Mindestanforderungen gelten. Nähere Infos gibt es auf bundesfinanzministerium.de.

Altersgerecht umbauen

Die Bundesregierung hat die Fördermittel für altersgerechtes Wohnen in diesem Jahr ebenfalls erhöht, und zwar auf 100 Millionen Euro. Grund: In den Vorjahren war das entsprechende Programm der KfW wiederholt vor Jahresende ausgeschöpft. Wer Schwellen entfernen möchte oder Wände und Durchgänge versetzen will, kann die Programme 159 und 455-B nutzen.

Einen Antrag für entsprechende Mittel im KfW-Zuschussportal müssen die Immobilieneigner unbedingt stellen, bevor mit den Arbeiten begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen wird. "Wichtig ist auch, dass man sich rechtzeitig und ausreichend informiert", betont KfW-Mann Ollendorf. So sei es ärgerlich, wenn es keinen Zuschuss gebe, weil die Türen am Ende nicht die Mindestbreite aufweisen.

Schutz vor Einbrechern

Wer die Sicherheit seines Zuhauses erhöhen möchte, wird bei der KfW ebenfalls fündig (Programm 455-E). So unterstützt der Staat Immobilieneigner, die sich zum Beispiel einbruchhemmende Türen einbauen lassen. Die Arbeiten muss allerdings ein Fachunternehmen durchführen. Auch für solche Maßnahmen gilt: Den Antrag muss man stellen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.