Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) habe für die Steuerschulden einzustehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 2-27 O 328/20). Es kann binnen eines Monats mit der Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. Die EAA erklärte, nach ihrer Ansicht bestehe kein Anspruch der Portigon auf die Zahlung. Die EAA werde deshalb gegen die Entscheidung des Landgerichts vorgehen.

Die WestLB war 2012 nach einer langen Kette von Skandalen, Fehlspekulationen und Rangeleien um öffentliche Garantien und Finanzspritzen auf Druck der EU-Kommission aus der Bankenlandschaft der Bundesrepublik verschwunden. Aus dem einstigen Flaggschiff der Landesbanken gingen Portigon und die EAA hervor. Während Portigon dem Land NRW und der landeseigenen Förderbank NRW.BANK gehören, sind an der EAA neben dem Land auch die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände beteiligt. Die EAA hatte milliardenschwere Vermögenswerte und Verpflichtungen der ehemaligen WestLB übernommen. Bei der Abwicklung soll sie insbesondere drohende Verluste für die öffentlichen Haushalte möglichst vermeiden. Im Halbjahr belief sich ihr Eigenkapital auf noch knapp 690 Millionen Euro.

Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.

rtr