Den Luxemburgern Richtern zufolge können sich Personen "unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Vorsaussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken". Wenn der Betreiber dem nicht folge, kann sich der Betroffene an das zuständige Gericht wenden. In dem konkreten Fall hatte sich ein Spanier bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. Bei Eingabe seines Namens fand er Hinweise über eine Zwangsversteigerung seines Hauses, die 15 Jahre zurücklag. Allein in Spanien gibt es 180 Fälle, in denen Bürger die Löschung von persönlichen Informationen von Google verlangen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD äußerte sich zufrieden mit dem Urteil, nachdem sich Google heftig gegen die Auflagen gewehrt habe. Mittlerweile gebe es 220 ähnliche Fälle in Spanien, sagte eine Sprecherin der Behörde.
Der Internetkonzern steht seit Jahren in der Kritik von Anwälten und Datenschützern, weil er sich weigert, derartige Informationen zu löschen. Ein Sprecher von Google Deutschland bezeichnete das Urteil als enttäuschend für Suchmaschinenbetreiber und all jene, die Inhalte online publizierten. "Wir sind sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der Einschätzung des Generalanwalts abweicht." Generalanwalt Niilo Jääskinen hatte sich im Juni dafür ausgesprochen, dass sich Google zwar an die EU-Gesetze zur Privatsphäre halten müsse, aber nicht zu einer Löschung sensibler Daten verpflichtet werden könne. In vielen Fällen folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Google-Sprecher weiter.
DEUTSCHE RICHTER URTEILTEN SCHON IM MOSLEY-FALL GEGEN GOOGLE
Im Januar hatte bereits das Hamburger Landgericht entschieden, dass Google auf seiner deutschen Internetseite heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen darf. Die Fotos verletzten die Intimsphäre Mosleys schwer, urteilten die deutschen Richter.
Nach Ansicht von EU-Kommissarin Reding können sich nach dem Richterspruch aus Luxemburg "Unternehmen nicht mehr hinter ihren Servern verstecken, die sich in Kalifornien oder sonst wo auf der Welt befinden". Zudem bestätige das Urteil die Notwendigkeit, die aktuellen Datenschutzregeln aus der "digitalen Steinzeit" in die heutige Computerwelt zu überführen, erklärte Reding auf ihrer Facebook-Seite.
In der Europäischen Union werden derzeit die Vorschriften zum Datenschutz überarbeitet, die noch aus dem Jahr 1995 stammen, also bevor das Internet seinen Siegeszug antrat. Dabei geht es auch um die Stärkung von Bürgerrechten gegenüber Konzernen wie Google und Facebook. Nach Ansicht von Bundesjustizminister Maas hat das EuGH dem Grundrecht auf Datenschutz erneut einen hohen Stellenwert eingeräumt. Der Europa-Abgeordnete und Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht von den Grünen forderte die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten auf, die EU-Verordnung, um die seit Jahren gerungen wird, bei ihrem Treffen im Juni voranzubringen.
Reuters