Verkaufswillige Eigentümer würden durchaus Besichtigungen ermöglichen, natürlich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, heißt es bei Immobilienfirmen. Wobei sich die Möglichkeiten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, und zwar abhängig von den Einschränkungsmaßnahmen. Beratungen können auch per Mail, Telefon oder Video stattfinden. Auf eine Vor-Ort-Besichtigung sollte man jedoch nicht verzichten, sagt Sibylle Barent, Rechtsanwältin beim Verband Haus & Grund Deutschland. Wer ungesehen kauft, geht große Risiken ein.
Solide Finanzierung
Die Notarbüros bleiben geöffnet, um Wichtiges weiterhin beurkunden zu können. Dazu können auch Immobiliengeschäfte gehören. Die Finanzierung einer Immobilie lässt sich unter Umständen digital abwickeln. Etliche überregionale Banken und Vermittler haben sich darauf eingestellt. Die notwendigen Unterlagen kann man in Kundenportalen hochladen. Bei regionalen Instituten gibt es Unterschiede, was die Digitalisierung angeht. Der große Vorteil: Wegen der extrem niedrigen Zinsen können sich Käufer zumindest eine solide Finanzierung sichern. Immobilienerwerber sollten eine Zinsbindung von mindestens 15 Jahren eingehen und einen Tilgungssatz von zwei, besser drei Prozent pro Jahr wählen. Es kann sinnvoll sein, die Option eines Tilgungssatzwechsels in den Vertrag aufzunehmen. So lässt sich die Rate reduzieren, falls das aufgrund von Kurzarbeit notwendig sein sollte.
Etwas schwieriger sieht es aus, wenn jemand einen Neubau plant. Etliche Fachkräfte kommen aus dem Ausland. Aufgrund der Beschränkungen kann es sein, dass Arbeitskräfte fehlen. Ebenso kann es zu Engpässen bei der Materialbeschaffung kommen. Genehmigungsverfahren können nicht optimal bearbeitet werden. Wer jetzt mit einem Hausbau anfängt, sollte damit rechnen, dass sich das Ganze in die Länge zieht und in der Lage sein, Unterbrechungsphasen zu überbrücken. Wird ein Fertigstellungstermin nicht gehalten, verschieben sich auch der Umzug und die Kündigung der Mietwohnung.
Ungeklärte Haftung
Ob Baufirmen bei Einzugsverzögerungen haften und notfalls sogar die Hotelkosten übernehmen müssen, ist jedoch ungewiss. Schadensersatzansprüche setzten immer Verschulden voraus, heißt es auf der Internetseite des Verbandes Privater Bauherren e.V.. Die Beweislast dafür trage zwar die Firma, aber angesichts der Pandemie sei das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar. "Im Augenblick ist alles in der Schwebe. Allgemeine rechtliche Ratschläge kann man nicht geben, denn jeder Fall ist anders", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbandes. Wer bereits baut, darf jedenfalls nicht kopflos agieren und Verträge überstürzt kündigen. Freitag betont: "Wir raten zur Besonnenheit. Bauherren sollten mit ihren Firmen reden. Und zwar im Sinne des werkvertraglichen Kooperationsgedankens. Es geht um frühzeitigen Informationsaustausch."