Das geschieht mit einer sogenannten Verschmelzung von Innogy auf Eon. Dabei wird den Aktionären eine Barabfindung von 42,82 Euro pro Aktie gezahlt. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird Eon den Squeeze-out schnell, wohl schon im April, durchführen wollen. Vorher kann das Unternehmen nämlich nicht frei über die Vermögensgegenstände von Innogy verfügen.
Und hier wird es spannend. Die Aktie notiert unter dem Niveau der Abfindung. Wer sie kauft, erhält bei der Zwangsabfindung schnell seinen Einsatz zurück. Was bleibt, ist ein Nachbesserungsanspruch. Es ist davon auszugehen, dass Anleger die Höhe der Abfindung über ein Spruchstellenverfahren überprüfen lassen. Muss Eon nachbessern, erhalten alle Herausgedrängten den Nachschlag.