Der Suchmaschinenbetreiber habe jedoch noch gar nicht entschieden, wie er die erwartete Flut von solchen Anträgen bewältigen soll, berichtete eine mit der Angelegenheit vertraute Person der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Liste der Suchergebnisse löschen muss. Personen können sich künftig unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um die Entfernung von Links aus der Ergebnisliste zu erwirken.

Google werde in jedem der 28 EU-Mitgliedsländer eine ganze "Armee von Löschexperten" aufbauen müssen, erklärte die Person weiter. Dies gelte auch für die Länder, in denen Google gar keine Niederlassung habe. Ob diese Experten lediglich umstrittene Links löschen oder jeden einzelnen Antrag auf seine Berechtigung prüfen, sei eine von vielen Fragen, die Google noch klären müsse.

rtr