Nach Angaben der Ankläger sammelte der Kanzleimitarbeiter Informationen über von Klienten geplante Firmenzukäufe. Er reichte diese an einen Mittelsmann weiter, der sich mit dem Aktienhändler am Hauptbahnhof traf. Dort zeigte er diesem eine Serviette oder einen Notizzettel, auf dem das Börsenkürzel des Unternehmens stand, dessen Aktie gekauft werden sollte. Kurz darauf zerbiss oder schluckte der Mittelsmann das Beweisstück. Die anschließenden Aktiendeals tätigte der Morgan-Stanley-Broker für sich selbst, Familienmitglieder, den Mittelsmann und Kunden. Sein Arbeitgeber versprach, mit den Behörden zu kooperieren. Der Händler sei inzwischen beurlaubt, sagte ein Banksprecher. Der Mittelsmann ist Zeuge in dem Fall. rtr