Keine Abzocke für alten Kontoauszug
· Börse Online Redaktion
Laut einem verbraucherfreundlichen
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
gegen die Commerzbank durfte
diese den Preis für das Kontoauszugsduplikat
nicht pauschal festlegen,
sondern hätte sich an den tatsächlichen
Kosten orientieren müssen.
Immerhin handle es sich bei den
Anfragen zur nachträglichen Ausstellung
um Kontoauszüge, die bis zu
sechs Monate alt sind. Der tatsächliche
Aufwand der Bank war hierbei
geringer als die von der Commerzbank
verlangte pauschale Gebühr
von 15 Euro (Az: XI ZR 66/13). Seit
Mitte November differenziert die
Commerzbank und verlangt für Auszüge,
die bis zu 13 Monate zurückreichen,
drei Euro und für ältere Auszüge
15 Euro. mhs