Wenn Teenager mit NFTs handeln, können Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Rechtsanwalt Christopher Arendt über fiskalische Fallstricke für Minderjährige und deren Eltern Von Stefan Rullkötter


€URO AM SONNTAG: Jugendliche kennen sich mit Kryptogeld oft besser aus als ihre Eltern. Wann werden ihre Trades steuerlich relevant?
CHRISTOPER ARENDT: Grundsätzlich kann der Handel mit Krypto-Währungen oder anderen Token Abgaben auslösen. Bei Nichtabgabe einer Steuererklärung kann auch Teenagern ein Steuerstrafverfahren drohen.

Können Sie dazu eine typischen Fall aus ihrer beruflichen Praxis schildern?
Vor einigen Wochen rief mich ein etwas aufgeregter Vater an, der berichtete, dass sein 16-jähriger Sohn fleißig mit NFT (Non Fungible Token) handele - und so mittlerweile mehr als 15 000 Euro verdient habe. Er fragte mich, wie und wer die Kryptogewinne eigentlich beim Fiskus zu deklarieren habe.

Was ist in dieser Konstellation zu beachten?
Beim Handel mit NFTs werden regelmäßig mehrere steuerliche Vorgänge ausgelöst. Grundsätzlich gilt: Auch der 16-jährige Sohn kann steuerpfllichtige Einnahmen haben. Die Steuererklärung muss dann grundsätzlich über die gesetzlichen Vertreter, in der Regel also die Eltern, abgegeben werden. Jeder Steuerpflichtige hat aber für das laufende Jahr einen Grundfreibetrag von 9984 Euro - und der gilt auch für Minderjährige.

Was können Eltern in ähnlichen Fällen tun?
Aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität sollte sie sich an sachkundige Berater wenden. Oft können nur Experten beurteilen, ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht und die Gewinne tatsächlich zu einer Steuerfestsetzung führen würden. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist aber nur in wenigen und besonderen Konstellationen denkbar. In erster Linie richtet sich dann das Verfahren gegen die die Eltern, da ihnen regelmäßig die steuerlichen Erklärungspflichten ihrer Kinder obliegen.

Können Eltern vorbeugend etwas unternehmen, um zu vermeiden, dass ihre Kinder in Sachen Kryptogeld mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Als Erziehungsberechtigte sollten sich offen und interessiert mit ihren Kindern austauschen, inwieweit diese in der Krypto-Welt oder Metaverse mitwirken und Ankäufe oder Verkäufe mit "Kryptogeld" vornehmen. Wenn die Kinder beteiligt sind und insbesondere mehrere Anschaffungs- und Verkaufsvorgänge innerhalb eines Jahres tätigen, ist es unbedingt ratsam, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zur Person: Christopher Arendt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Geschäftsführer der Sozietät Acconsis in München ist auf die Beratung in steuerstrafrechtlichen Fragen spezialisiert.