Der Aktienkurs von K+S legte auf der Handelsplattform Tradegate in einer ersten Reaktion um knapp zwei Prozent zu.
Hintergrund ist der Verdacht der Bafin, dass eine im Herbst 2020 wegen des Düngerpreisverfalls erfolgte Milliardenabschreibung der Hessen womöglich zu niedrig ausgefallen war. Die Aufseher hatten daher im Februar die DPR beauftragt, die entsprechenden Bilanzen unter die Lupe zu nehmen. Aus den endgültigen Feststellungen folge nach Auffassung von K+S kein Anpassungsbedarf für die Wertansätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (ZGE Kali), hieß es in der Mitteilung weiter.
Die vorläufigen Feststellungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der Nutzungswert von ZGE Kali sei nicht verlässlich und wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden, seien in den endgültigen Feststellungen von DPR nicht mehr enthalten. Auch die vorläufige DPR-Feststellung bezüglich des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der ZGE Kali nicht nachgewiesen worden sei, sei in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten.
Allerdings hat K+S auch nach den endgültigen Feststellungen von DPR im Geschäftsbericht 2019 nicht angemessen über wesentliche Annahmen, Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung von ZGE Kali berichtet. Mit Blick auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 kritisiert DPR weiter, dass trotz Anhaltspunkten für eine Wertminderung kein Werthaltigkeitstest durchgeführt worden sei und dass wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage im Zwischenlagebericht nicht ausreichend deutlich dargestellt worden seien.
"Wir sehen uns darin bestätigt, dass zum 31. Dezember 2019 kein Wertanpassungsbedarf bestand", wird Finanzchef Thorsten Boeckers in der Mitteilung zitiert. Die Feststellungen von DPR würden nun geprüft. Man werde ihr zeitnah mitteilen, ob K+S diesen zustimme, sagte der Manager weiter. "Bei Zustimmung wäre das Verfahren bei der DPR beendet."
dpa-AFX