Die Kompetenzen der Finanzaufsicht Bafin sollen mit einer Änderung des Kreditwesengesetzes erweitert werden. So soll die Behörde die Banklizenz entziehen können, falls leitende Mitarbeiter "nachhaltig" Steuerstraftaten begehen oder Kunden dazu anstiften. Bleiben die Steuerstraftaten auf Teile der Bank wie Filialen beschränkt, soll die Bafin diese Teile schließen können. Richtet sich der Vorwurf nur gegen einzelne Vorstände, Bereichs- oder Filialleiter soll die staatliche Aufsicht deren Abberufung verlangen können. Zudem soll der Verlust der Geschäftsgenehmigung drohen, wenn die Bank Auskünfte verweigert.
Hintergrund des Entschlusses der Länderkammer ist die Debatte über Steuerhinterziehung. Vor allem Schweizer Institute waren in den Fokus geraten, da dem deutschen Fiskus wiederholt Daten deutscher Bürger angeboten worden sind, die ihr Schwarzgeld in das Nachbarland schafften und nicht versteuerten. An SPD und Grünen ist bislang ein Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert. Der jetzige Bundesratsbeschluss geht auf die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zurück.
Reuters