Quellensteuer


Zu der von Ihnen in BÖRSE ONLINE 01/2019 beschriebenen Mexikanischen Peso-Anleihe (ISIN: XS 030 062 647 9, WKN: A0N UWV) habe ich eine Frage: Wie viel Quellensteuer wird erhoben, und wie viel wird angerechnet?
Rudolf Pfau (per E-Mail)

BÖRSE ONLINE: Der Bond wurde nicht vom mexikanischen Staat, sondern von einer supranationalen Bank begeben, der Interamerikanischen Entwicklungsbank. Das können Sie an der ISIN erkennen: Diese beginnt mit XS. Eine Quellensteuer wird daher nicht erhoben.

Gewinnrückgang


Mir ist aufgefallen, dass in Ihrer Datenbank für alle Immobiliengesellschaften (Vonovia, Aroundtown, Deutsche Wohnen, Grand City Properties usw.) für 2019 stark fallende Gewinne angegeben werden, etwa bei Vonovia von 6,16 Euro auf 2,32 Euro oder bei Deutsche Wohnen von 5,11 Euro auf 1,75 Euro.Was ist der Hintergrund für diesen Gewinneinbruch?
Jean-Marc Gaspard (per E-Mail)

BÖRSE ONLINE: Wir geben in unserer Datenbank bei Immobiliengesellschaften den Gewinn je Aktie an. In unseren laufenden Schätzungen für 2018 sind darin außerordentliche Erträge enthalten, also etwa Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Immobilien. Solche Sondererträge lassen sich aber für die Folgejahre schlecht schätzen. Daher basieren die erwarteten Gewinne 2019 auf den zu erwartenden Einnahmen aus dem Kerngeschäft der Unternehmen, also den Mieteinnahmen. Sobald abzusehen ist, welche außerordentlichen Erträge die Immobilienfirmen 2019 erzielen, passen wir unsere Schätzungen natürlich entsprechend an.

Bei Veröffentlichungen von Leserzuschriften behält sich die Redaktion von BÖRSE ONLINE vor, die Texte zu kürzen. Auf Wunsch veröffentlichen wir Zuschriften auch anonymisiert (etwa bei Fragen zur Steuer), die Identität muss uns allerdings bekannt sein.