Von den Flugstreichungen an den beiden Tagen seien etwa 180.000 Fluggäste betroffen. Abgesehen von der Haupt-Airline Lufthansa sind keine Fluglinien betroffen. Lufthansa und die Flugbegleitergewerkschaft UFO streiten unterdessen vor Gericht weiter, ob der ab Mitternacht beginnende 48-Stunden-Streik rechtmäßig ist. In erster Instanz war ein Antrag des Unternehmens dagegen gescheitert, das Landesarbeitsgericht muss jetzt über die Berufung gegen dieses Urteil entscheiden.
rtr