Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
In meinem Depot habe ich seit vielen Jahren vor allem Aktien US-amerikanischer Unternehmen. Für mich ein Dauerärgernis: Banken behandeln auf Geheiß der Finanzverwaltung nach Kapitalmaßnahmen neu eingebuchte Aktien von Tochterfirmen oft als Sachdividende und führen auf deren Einstandskurs Abgeltungsteuer ab, obwohl sich am Gesamtwert des Depots nichts geändert hat. Gibt es zu Spin-offs neue Rechtsprechungen?
Euro am Sonntag: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in zwei Urteilen entschieden, dass die Aktienzuteilungen im Rahmen von US-amerikanischen Spin-offs steuerneutral zu behandeln sind. Im Fall Hewlett-Packard führte eine Unternehmensabspaltung nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Der US-Techkonzern hatte 2015 sein Unternehmenskundengeschäft via Spin-off auf die Tochterfirma HPE übertragen. Die Aktionäre hatten damals für je ein Hewlett-Packard-Papier eine Aktie der umbenannten Muttergesellschaft HPI und zusätzlich eine Aktie der Tochter HPE ins Depot gebucht bekommen. Die Transaktionen bleiben nach Entscheidung der obersten Finanzrichter für deutsche Aktionäre steuerfrei (Az. VIII R 9/19). Damit bestätigten sie ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 13 K 223/17). Zuvor hatten bereits Finanzgerichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz befunden, dass hier keine steuerpflichtigen Sachausschüttungen vorliegen.
Im Fall Ebay hatten Anleger im Jahr 2015 pro gehaltenem Papier eine Aktie des Zahlungsdienstleisters Paypal dazuerhalten. Dies führe nur bei isolierter Betrachtung zu einem Kapitalertrag, für den dem deutschen Fiskus das Besteuerungsrecht zusteht, befand der BFH (Az. VIII R 15/20). Da die Paypal-Aktien im Zuge einer Abspaltung zugeteilt wurden, löse dieser Vorgang bei Ebay-Altaktionären keine Besteuerung aus.