Die Redaktion beantwortet Leserfragen  Von Jörg Lang und Stefan Rullkötter

Tele Columbus

Von meiner Bank habe ich Unterlagen zum Übernahmeangebot für Tele Columbus erhalten. Wie ist Ihre Einschätzung zur Aktie? Sollte man sie weiter halten und an der späteren Kapitalerhöhung teilnehmen oder das Übernahmeangebot akzeptieren?

Börse ONLINE: Das Abfindungsangebot ist aus unserer Sicht zu niedrig. Tele Columbus hätte sein Netz sehr viel teurer verkaufen können. Dabei wäre wohl ein Wert von geschätzten sechs Euro pro Aktie erzielbar gewesen. Nun geht das Unternehmen einen anderen Weg. Das liegt auch daran, dass United Internet sich den Zugang zu den Netzen erhalten will, um seine 5G-Strategie umsetzen zu können. Tele Columbus investiert massiv in den Netzausbau. Die Monetarisierung läuft dem aber weit hinterher. Die Kapitalerhöhung wird zudem in den Schuldenabbau gesteckt. Das ist sinnvoll, aber aus Sicht der freien Aktionäre nicht wertsteigernd. Es ist vorstellbar, dass Tele Columbus in vielleicht drei bis fünf Jahren wieder ordentlich Geld verdient. Das ist ein langer Zeitraum. Ihre Geduld dürfte zudem durch weitere Kapitalerhöhungen auf eine harte Probe gestellt werden. Ob die Aktie schon vorher spekulativ anziehen könnte, lässt sich nicht prognostizieren. Insofern könnte ein Ende mit Schrecken - sprich: der Verkauf der Aktien mit Verlust - zumindest eine Überlegung wert sein.

Hewlett-Packard

Ich habe seit zehn Jahren Aktien von Hewlett-Packard im Depot: Der Technologiekonzern hat seinen Namen 2015 in Hewlett Packard Incorporated (HPI) geändert und sein Unternehmenskundengeschäft im Wege eines sogenannten Spin-offs auf die Tochtergesellschaft HPE übertragen. Damals erhielt ich für eine alte HP-Aktie eine Aktie der umbenannten Gesellschaft HPI und zusätzlich eine Aktie der HPE. Die Aktie der HPI erhielt eine neue internationale Wertpapiernummer (ISIN). Meine Depotbank bewertete die Zuteilung von Aktien jedoch auf Geheiß der Finanzverwaltung als steuerpflichtig und führte auf deren Einstandskurs Abgeltungsteuer ab, obwohl sich am Gesamtvermögen nichts geändert hat. Wie ist der Stand bei den Musterklagen?

Börse ONLINE: Das niedersächsische Finanzgericht stellt sich in einer neuen Entscheidung gegen die Praxis der Finanzverwaltung, die neu eingebuchten HP-Papiere als "Sachdividende" zu behandeln (Az. 13 K 223/17). Zuvor hatten bereits Finanzgerichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rhein- land-Pfalz geurteilt, dass diese Kapitalmaßnahme keine steuerpflichtige Sachausschüttung darstellt. Endgültig in dem Rechtsstreit entscheiden wird erst der Bundesfinanzhof, bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist (Az. VIII R 27/20). "Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen", rät Steuerberater Daniel Sahm, Partner der Kanzlei Gärtner & Sahm in Rottenburg bei Landshut.