OTC-Handel
In meinem Depot liegen Aktien, die nur OTC in den USA gehandelt werden. Meine Bank kann hier keine Verkäufe abwickeln. Kennen Sie Banken oder Onlinebroker, die solche Orders annehmen? Leser der Redaktion bekannt
Börse ONLINE: Unseres Wissens bieten einige Onlinebroker den außerbörslichen Handel mit US-Titeln an. Allerdings ist damit nicht gesagt, dass dort auch jeder US-Nebenwert gehandelt werden kann. Insbesondere bei sogenannten "Pink Sheets", die ausschließlich OTC (also "over the counter" = außerbörslich) gehandelt werden, dürften nicht alle deutschen Onlinebroker den Handel mit jeder US-Aktie anbieten.
Onlinebroker, die laut eigenen Angaben den außerbörslichen Handel von US-Nebenwerten anbieten, sind etwa: Comdirect Bank, Consorsbank, Flatex, Maxblue, Onvista Bank, Sparkassen Broker, Smartbroker, Targobank und 1822 direkt. Die größten Chancen, dass Ihre Titel handelbar sind, dürfte es bei Consorsbank und Flatex geben. Sie sollten auf jedem Fall vor dem Übertrag Ihrer OTC-Titel bei dem von Ihnen gewählten Broker unter Nennung der jeweiligen ISIN nachfragen, ob dieser für diese Titel den Handel offeriert.
Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob dieser Schritt aus finanzieller Sicht sinnvoll ist. Der Grund: Gesetzlich sind Banken nur dann zu einem kostenlosen Übertrag von Wertpapieren verpflichtet, wenn das Depot, aus dem die Aktien übertragen werden, komplett aufgelöst wird. Sollten Sie jedoch nur einzelne Titel übertragen wollen, können je übertragene Position Gebühren anfallen. Dies handhaben die Banken durchaus unterschiedlich. Grundsätzlich rechtlich zulässig ist es jedoch auf jeden Fall.
Auch beim direkten Verkauf kann Ihnen eine Gebührenfalle drohen: Sollten Sie die Titel in Deutschland gekauft haben, dann müsste vor einem OTC-Verkauf wahrscheinlich ein Lagerstellenwechsel erfolgen. Und auch hier können für jede Position Gebühren anfallen.
Bleiben noch die Möglichkeiten, die Titel einfach im Depot zu halten und darauf zu hoffen, dass sie irgendwann einmal in den USA regulär an einer der großen Börsen gehandelt werden, oder - falls es nur noch um einen geringen Restwert geht - sie als wertlos aus dem Depot ausbuchen zu lassen. Hier droht Ihnen dann aber womöglich eine Steuerfalle. Denn seit 2020 gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, die aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter resultieren, eine Kappungsgrenze von 20 000 Euro. Nur bis zu dieser Höhe lassen sich Verluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Überschießende Verluste lassen sich jedoch in Folgejahre vortragen und sind dann wiederum mit maximal 20 000 Euro je Jahr verrechenbar. SH
4Basebio
In einer Tageszeitung habe ich gesehen, dass die 4Basebio Verwaltungs GmbH unter der Rubrik "Löschungen" im Handelsregister zu finden ist. Was hat das zu bedeuten? Inwieweit ist die AG hiervon betroffen? Leser der Redaktion bekannt
Börse ONLINE: Die Löschung hat sicherlich mit der Optimierung der Firmenstruktur zu tun. Die AG ist nicht betroffen. Die Gesellschaft wurde aufgespalten. Es gibt einen deutschen Teil, der künftig 2Invest (WKN: A2Y N80) heißen soll. Dort soll der Löwenanteil der Barmittel von 4Basebio (etwa 80 Millionen Euro) liegen und in Beteiligungen investiert werden. Abgetrennt wurde die 4Basebio UK. Für sechs Aktien der alten 4Basebio sollten Sie eine der 4Basebio UK erhalten haben. Es gibt aber unseres Erachtens noch keinen Handel. Dieser dürfte in Kürze an der AIM in London aufgenommen werden. LA
Bei Veröffentlichungen von Leserzuschriften behält sich die Redaktion von BÖRSE ONLINE vor, die Texte zu kürzen. Auf Wunsch veröffentlichen wir Zuschriften auch anonymisiert (etwa bei Fragen zur Steuer), die Identität muss uns allerdings bekannt sein.