Vor rund einem Jahr wurde bekannt, dass die AXA knapp 18.000 Verträge einer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" loswerden will. Die Pläne hatten damals für einiges Aufsehen gesorgt, weil ihr Umfang ungewöhnlich war. Der Konzern hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der "erhebliche medizinische Fortschritt" habe die Kosten erhöht.
Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte damals: "Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass das Produkt nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde." Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Eine AXA-Sprecherin hatte diese Einschätzung als "nicht tragfähig" bezeichnet.
Weiterhin gilt: Die AXA verzichtet nur dann auf eine Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder sich für ein anderes Produkt der AXA entscheidet. Betroffenen wird alternativ der Wechsel in eine sogenannte Existenzschutzversicherung offeriert, die ebenfalls eine "bezahlbare Alternative" zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstelle und "in wesentlichen Aspekten" höhere Leistungen als die Unfall-Kombirente beinhalte. Die Frist für einen solchen Vertragswechsel wurde mehrfach verlängert und soll nun endgültig an diesem Mittwoch, 22. Mai, enden.
Dieser Termin ist offensichtlich der Hintergrund, warum die Abmahnung gerade jetzt erfolgt ist. Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg wiederholte die Einschätzung, eine ordentliche Kündigung durch die AXA sei "unzulässig". Sie empfehle allen betroffenen Kunden, sich bei ihrer Verbraucherzentrale vor Ort beraten zu lassen.