Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Kammer des Gerichts in einem ähnlichen Verfahren gegen den Handy-Hersteller HTC, bei dem noch kein Schadenersatz, sondern nur die Feststellung einer Patentverletzung gefordert war. Der unterlegene Patentverwerter IPCom kündigte umgehend Berufung gegen diese Urteile an.

    In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Januar für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung.

    Nach dem Scheitern von Lizenzverhandlungen verlangte IPCom die gerichtliche Feststellung, dass Apple und HTC dieses Patent mit der Bosch-Bezeichnung #100A verletzen. Von Apple wurde darüber hinaus Schadenersatz im ungewöhnlich hohen Umfang von 1,57 Milliarden Euro verlangt.

    Bei Apple war inoffiziell zu hören, dass die Entscheidung des Mannheimer Gerichts mit Freude und Erleichterung aufgenommen worden sei. Hingegen erklärte IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter: "Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert." Mehrere Gerichte hätten zuvor anders entschieden. Das EPA, so erklärte Frohwitter habe "unsere Lesart des Patents, die wir auch dem LG Mannheim gegenüber dargelegt haben, ausdrücklich bestätigt".

    In der Verhandlung des Landgerichts am 11. Februar ging es denn auch vor allem um die unterschiedliche Interpretation der vom EPA geänderten Fassung des Patents. Die beiden Streitparteien diskutierten stundenlang über die Frage, ob das Patent für die Zugangssteuerung im Mobilfunknetz entsprechend der aktuellen EPA-Fassung von #100A lediglich ein einziges Bit (also ein digitales Zeichen mit einem Wert von null oder eins) vorsieht oder ob der Schutz auch dann greift, wenn diese Vorkehrung mit mehreren Bits umgesetzt wird.

    "Die Urteile zeigen, dass es nicht einfach ist, solche Patente durchzusetzen", sagte der Patentexperte Florian Müller der Nachrichtenagentur dpa. Eine Begründung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Mit einer Berufung von IPCom wäre nun das Oberlandesgericht Karlsruhe am Zug. Die Handy-Hersteller können ihrerseits versuchen, das Patent vom Bundespatentgericht für unwirksam erklären zu lassen - dieses Gericht ist für die Geltung von Patenten in Deutschland zuständig.

    Die von IPCom geforderte Schadenersatzsumme ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien der Mobilfunk-Branche. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung (Samsung Electronics GDRS) zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (rund 675 Mio Euro). Das Verfahren geht aber ebenfalls noch durch die Instanzen.

dpa-AFX