Die Steigerung kann bei langlaufenden Verträgen bis zu sieben Prozent betragen. Grund ist der sinkende Garantiezins, den der Bundesrat an diesem Freitag im Zuge des Lebensversicherungs-Reformpakets beschlossen hat. Diese Kalkulationen sind insofern überraschend, als bislang nur von Konsequenzen für Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen die Rede ist.
Hintergrund: Die Garantiezins-Senkung von 1,75 auf 1,25 Prozent, die ab 1. Januar 2015 greift, gilt auch für den Kapitalstock bei Berufsunfähigkeitspolicen. Dieser Kapitalstock wird von den Versicherern über die Vertragslaufzeit aufgebaut - je geringer die Verzinsung, desto höher der Beitrag. Das gilt sowohl für selbstständige als auch für kombinierte Verträge, sogenannte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.
Konkret geht es um den vertraglich vereinbarten Bruttobeitrag. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag kann niedriger ausfallen, beispielsweise wenn der Versicherer aus seinen Kapitalanlagen mehr erwirtschaftet als den Garantiezins. Ein Beispiel: Ein 25-Jähriger muss bei einer versicherten Berufsunfähigkeitsrente von 1000 Euro pro Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7 Prozent rechnen, wenn er 2015 statt 2014 abschließt.
Nach Ansicht von MLP werden die Anbieter die Preissteigerungen vermutlich voll an ihre Kunden weitergeben - insbesondere bei Verträgen, die derzeit relativ günstig sind. Der Finanzdienstleister verweist auf den jahrelangen Preiskampf in der Branche, der weitere Nachlässe kaum erlaube. "Die Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von Berufsunfähigkeitsversicherungen haben - selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen", sagt Christian Ball, Finanzmathematiker bei MLP.
Verbraucherschützer zählen Berufsunfähigkeitspolicen zu den wichtigsten Versicherungen für Erwerbstätige. Nach Angaben des Branchendienstes map-report wird jeder Fünfte im Laufe seines Lebens zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig.