Nachdem im ersten Versuch die Versammlung wegen zu geringer Präsenz der Anleger nicht beschlussfähig war, reicht es nun aus, wenn 25 Prozent des Anleihekapitals anwesend sind. Die Anleger sollen einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der soll ermächtigt werden, dem Verzicht von MT-Energie auf ein Sonderkündigungsrecht bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 Prozent und bei einem Kontrollwechsel zuzustimmen. Für den Posten kandidiert unter anderen der Rechtsanwalt und Anlegerschützer Klaus Nieding. Sollten sich die Anleger dagegen entscheiden, hätten sie Rückzahlungsansprüche von 13,6 Millionen Euro. Dann könnten aber auch die Banken die Kredite kündigen. Das im Bereich erneuerbare Energien tätige Unternehmen wäre dann ein Pleitekandidat. MHS