MT-Energie: D-Day für Anleihebesitzer
· Börse Online Redaktion
Nachdem im ersten
Versuch die Versammlung wegen
zu geringer Präsenz der Anleger nicht
beschlussfähig war, reicht es nun aus,
wenn 25 Prozent des Anleihekapitals
anwesend sind. Die Anleger sollen
einen gemeinsamen Vertreter wählen.
Der soll ermächtigt werden, dem Verzicht
von MT-Energie auf ein Sonderkündigungsrecht
bei Unterschreiten
der Mindesteigenkapitalquote von 20
Prozent und bei einem Kontrollwechsel
zuzustimmen. Für den Posten
kandidiert unter anderen der Rechtsanwalt
und Anlegerschützer Klaus Nieding.
Sollten sich die Anleger dagegen
entscheiden, hätten sie Rückzahlungsansprüche
von 13,6 Millionen
Euro.
Dann könnten aber auch die Banken
die Kredite kündigen. Das im Bereich
erneuerbare
Energien tätige Unternehmen
wäre dann ein Pleitekandidat. MHS