Die ersten Anleger haben sie bereits erhalten, anderen gehen sie in den kommenden Wochen zu. Die Rede ist von den neuen Kosteninformationen, die Anleger seit 2019 einmal im Jahr zugestellt bekommen. Die Dokumente, die auf der Vorgabe der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II beruhen, geben von nun an jedes Frühjahr darüber Auskunft, wie hoch die tatsächlichen Kosten einer Geldanlage im abgelaufenen Jahr waren. Sie ergänzen als Ex-post-Information die bereits seit Anfang 2018 verpflichtende Ex-ante-Kosteninformation. Letztere soll vor dem Kauf eines Wertpapiers Auskunft darüber geben, wie hoch die einmaligen und wiederkehrenden Ausgaben sein werden.

Von den großen Häusern machte die Commerzbank den Anfang und startete den Versand der Kosteninformationen Anfang Februar. Union Investment zog vor gut einer Woche nach, am Mittwoch folgte die Deka. Kunden der DWS erhalten das Dokument im Mai zusammen mit der Jahresdepotaufstellung. Die großen Direktbanken haben mit der Aussendung noch nicht begonnen. Die ING will bis Ende Juni die Daten für die Anleger bereitstellen, die Comdirect "zeitnah". Die DKB wird die Kosteninformationen Ende April liefern.

Mit der Mifid-II-Richtlinie hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Transparenz in der Finanzbranche zu erhöhen. Dazu zählt, dass Anleger präziser über Kosten informiert werden müssen - sowohl vor dem Kauf eines Finanzprodukts als auch während der Haltedauer.

Die Institute haben die Wahl, ob sie die Kosten anhand der konkreten Anlagesumme berechnen oder Beispielrechnungen nutzen. Die großen Anbieter haben sich bislang für die erste Variante entschieden und nennen den Anlegern die individuellen Kosten.

Die Infoblätter sind in mehrere Positionen gegliedert: in Dienstleistungs-, Produkt- und Fremdwährungskosten. Zu den Dienstleistungskosten gehört der Teil des Ausgabeaufschlags von Fonds, den die depotführende Stelle erhält. Auch Umtausch- und Depotführungsgebühren fallen unter diesen Posten. Darüber hinaus zählen Bestandsprovisionen dazu.

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Provisionen aufgeschlüsselt


Separat ausgewiesen werden Zahlungen Dritter. Das sind Kosten, die ein Institut für die Vermittlung der Geldanlage als Provision erhält. So lässt sich feststellen, welcher Anteil der Kosten an die betreuende Bank fließt und welcher an den Anbieter des jeweiligen Wertpapiers. Als Produktkosten gelten die Kosten eines Fonds abzüglich der Provisionen. Hierunter fällt derjenige Teil des Ausgabeaufschlags, der beim Fondsanbieter verbleibt. Des Weiteren sind die Verwaltungsgebühr, die Transaktionskosten sowie Erfolgsgebühren enthalten.

Fremdwährungskosten fallen an, wenn Anleger ein Finanzprodukt in fremder Währung kaufen oder verkaufen.

Die neue Ex-post-Kosteninformation nennt sowohl die konkreten Ausgaben in Euro als auch die prozentuale Belastung des Depots. Bei den einmaligen Kosten wird der jeweilige Umsatz beim Kauf oder Verkauf des Investments zugrunde gelegt. Bei den laufenden Kosten wird der durchschnittliche Jahresdepotwert als Basis verwendet.

Die neuen Kosteninformationen zeigen den Anlegern, wer wie viel an den Investitionen verdient. Für so manchen dürfte die Höhe überraschend sein und ihn zu einer kritischen Auseinandersetzung veranlassen. Als Gewinner der neuen Kostentransparenz werden zum einen ETFs gesehen. Die Fonds, die einen Index eins zu eins abbilden, verlangen niedrige Gebühren, weil sie ohne aktives Management auskommen.

Zum anderen könnten Honorarberater profitieren: Sehen Anleger, wie hoch die Provisionen ihrer Bank sind, akzeptieren sie möglicherweise eher eine Beratung, die nach Zeit abgerechnet wird, aber ansonsten auf Provisionen verzichtet.

Für die Finanzinstitute sind die neuen Infoblätter mit einem hohen Aufwand verbunden. Sie müssen Daten von verschiedenen Beteiligten zusammenzuführen. Einige Anbieter warten offensichtlich lieber etwas länger mit der Weitergabe der Informationen, um sicherzustellen, dass sämtliche Daten korrekt vorliegen.