von Herausgeber Frank-B. Werner
Drei Milliarden Dollar soll der Börsengang von Snap einbringen. Man muss befürchten, dass dies den Initiatoren sogar gelingt. Dabei ist das Angebot eine einzige große Frechheit. Nicht nur, dass den Gründern für 405 Millionen Dollar Umsatz, den sie mit einem Verlust von 515 Millionen Dollar erzielten, eine Bewertung von 25 Milliarden Dollar vorschwebt. Nein, sie bieten auch lediglich stimmrechtslose Vorzugsaktien. Finger weg.
Deutschlands größter Fischhändler, die Deutsche See, hat am vergangenen Freitag beim Landgericht Braunschweig Klage gegen den Volkswagen-Konzern eingereicht. Die Firma, die ihren Fuhrpark auf vermeintlich abgasarme VW-Fahrzeuge umgestellt hatte, verlangt wegen arglistiger Täuschung 11,9 Millionen Euro Schadenersatz. Den PR-Effekt nimmt sie lachend mit.
Die renommierte "NZZ am Sonntag" wagte sich am vergangenen Wochenende einmal ins Fach Neid und Missgunst: Der vor wenigen Wochen zum vierten Mal zum Weltfußballer gekürte Cristiano Ronaldo dos Santos Aveiro soll nämlich nicht nur geschickt am Ball, sondern auch mit seinen Finanzen sein. Darüber hatte kürzlich schon "Der Spiegel" berichtet; die "NZZ" zeichnet nun einen Geldfluss zur Genfer Bank Mirabaud nach. Offensichtlich geht es dabei aber mit rechten Dingen zu. Ronaldo, der seit 2009 für Real Madrid kickt und in Spanien lebt, hat die Bildrechte von und an sich für die Jahre 2015 bis 2020 für 75 Millionen Euro an den Investor Peter Lim aus Singapur verkauft. Um den spanischen Fiskus nicht allzu stark zu beteiligen, hat der Weltfußballer die sogenannte Lex Beckham genutzt. 11,25 Millionen Euro wurden als Anteil für spanische Bildrechte ausgewiesen und in Spanien versteuert. Den Rest für die Weltrechte, so die Lex Beckham, darf er im Ausland versteuern. Dafür hat Ronaldo eine Gesellschaft auf den British Virgin Islands, wo solche Einnahmen - Überraschung - nicht der Steuer unterworfen sind. Solange er von dort nichts entnimmt, kann er sich also über eine steuerfreie Sparkasse freuen.